Wem gehört nach dem Tod das Zahngold oder Titannägel und Schrauben?
Meine Bekannte hatte vor Jahren eine OP an der Wirbelsäule und hat eine Stabilitätsprogramm leiste aus Metall drin. Wenn sie Tod ist möchte sie verbrannt werden und gern den Kindern diese leiste überlassen denn sie wird ja nicht billig gewesen sein, nun die Frage, gibt es eine Klausel das diese Fremdkörper an die Angehörigen gehen sollen? LG Ralph
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ClausO/1568035333035_nmmslarge__420_911_1250_1250_d6b8e5009ee6df1e96a73433da64fbec.jpg?v=1568035333000)
Das Titan ist nichts wert. Da müssten etliche Kilos verbaut sein. Momentan 16 Euro pro Kilo
![](https://images.gutefrage.net/media/user/magnetism24340/1447543016234_nmmslarge__173_24_432_432_5b07d40677f312e59507c9bbaee9e2ab.png?v=1447543016000)
Das sollte auch für Titan gelten.
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Kaffeekasse im "Entsorgungsunternehmen"
![](https://images.gutefrage.net/media/user/priesterlein/1542055893934_nmmslarge__444_0_1075_1075_c1ca1c12508ee885dc0aee04c6e0cbf8.png?v=1542055894000)
Zahngold und andere Ersatzteile, die nicht Teil der biologischen Masse sind, sind eigentumsfähig, werden also an die Erben gehen. Allerdings nicht im Fall einer verbrennungslosen Bestattung. Bei Verbrennung gehört es oft dem, der es findet. Ist praktisch ein blödes Feld für die Juristen. Aber: Wenn es im Testatement erwähnt wird, wird es etwas einfacher, das Zeug aus den klammernden Fingern der Bestattungsunternehmen zu entwinden.
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Ja, mit dem Schreiben wird man darüber informiert und wenn man dem zustimmt, dass man das nicht will, dann kann er es sich aneignen. Aber niemand darf verpflichtet werden, darauf zu verzichten, wenn er nicht darauf verzichten will.
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Dem Bestatter
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Ich habe gehört das es vom Beerdigung Institut ein Schreiben gibt was man als Hinterbliebener unterschreiben muß und dort in Kleinschreibung angaben über diese genannten Gegenstände stehen sollen wenn mann das nicht durchliest, fällt das in die Hände des Bestatter. Stimmt das