Welche Zugeständnisse hat Ludwig der 16 an den Dritten Stand gemacht?

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Für eine genaue Untersuchung kommt es auf die gemeinte Zeit ab.

König Ludwig XVI. von Frankreich hat am 8. August 1788 beschossen, zum 1. Mai 1789 Generalstände (französisch: États généraux) einzuberufen.

Am 27. Dezember 1788 hat der Kronrat mit Zustimmung des Königs eine Verdoppelung der Anzahl der Abgeordneten des Dritten Standes in den Generalständen zugestanden, die gewählt werden sollen

Vorgesehen waren für den Dritten Stand 600 Abgeordnete, für Klerus und Adel jeweils 300 Abgeordnete.

In einer Thronrede, die am 23. Juni 1789 vor den Generalstände verlesen wurde, akzeptierte der König die Forderung nach Zustimmung der Stände zu Steuern und Anleihen, nach individuellen Freiheitsrechte und Freiheit der Presse und nach Dezentralisierung der Verwaltung und brachte den Wusch nach Zustimmung der privilegieren Stände Klerus und Adel zu steuerliche Gleichbehandlung zum Ausdruck.

Der König befahl, wieder getrennt nach Ständen zu beraten.

Die Abgeordneten des Dritten Standes (französisch: Tiers état) in den Generalständen hatten sich mit großer Mehrheit am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung (Assemblée nationale) erklärt. Die anderen zwei Stände, Klerus (französisch: Clergé) und Adel (französisch: Noblesse), sollten nicht einfach völlig von der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden, sondern eine Vertretung der Nation statt von einzelnen Ständen stattfinden. Die Vertreter der anderen Stände wurden von den Abgeordneten des Dritten Standes dazu aufgerufen, sich der Nationalversammlung anzuschließen.

Am 19. Juni 1789 stimmte eine knappe Mehrheit beim Klerus (149 gegen 137) dafür, sich der Nationalversammlung anzuschließen. Beim Adel war es zunächst nur eine Minderheit (80).

Am 20. Juni 1789 legten die Abgeordneten des Dritten Standes sowie eine wenige Abgeordnete des Klerus (am bekanntesten ist von ihnen Henri Grégoire, ein Abbé [katholischer Weltgeistlicher]) einen feierlichen Eid ab, sich nicht zu trennen und nicht auseinanderzugehen, bevor eine Verfassung geschaffen worden sei (Ballhausschwur).

Am 22. Juni wurde in der Kirche St. Louis eine Vereinigung mit der Mehrheit der Geistlichen und mit einer Anzahl Adliger realisiert.

Unter dem Druck der Umstände hat König Ludwig XVI. am 27. Juni 1789 die übrigen Abgeordneten des Ersten und Zweiten Standes aufgefordert, sich der Nationalversammlung anzuschließen, und damit die Nationalversammlung akzeptiert.

Keine wirklichen, lediglich das Ständehaus, das aber durch das dort herrschende Wahlrecht nichts gebracht hat.