Welche Untersuchungen muss man bei einer Musterung mitmachen?

2 Antworten

Für eine erneute Wehrpflicht wird noch das Paket an Gesetzen geschnürt, welche das regeln.

Grundsätzlich hat jemand, der wehrpflichtig wird, eingeschränkte Persönlichkeitsrechte.

So Dinge, wie "freie Arztwahl", oder Teile der Untersuchung verweigern, kannst du dir abschminken. Du verweigert dich also einer Pflicht, und das wird sicher sanktioniert.


Martin020784 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 18:47

Gut, was die "normalen" Untersuchungen angeht mag das sein (wenngleich ich auch da Zweifel habe. Glaube Du riskierst dann nur, genommen zu werden und hast wenn später etwas festgestellt wird, keine Ansprüche gegen die Bundeswehr. Als freier, erwachsener Mensch musst Du Dich meiner Einschätzung nach überhaupt nicht untersuchen lassen. Das müsste dann "nach Augenschein" stattfinden. Eventuell zu Deinem Nachteil). Spätestens aber eine Intimuntersuchung wäre gegen die Menschenwürde und darf nicht sanktioniert werden. Okay, intim wird bei freiwilligen Bewerbern glaube ich untersucht, aber die können ja theoretisch wieder gehen...

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Es geht auch nicht um mich sondern generell um den Sachverhalt.

Wenn das so ist dann sollte man doch zunächst abwarten Was Wie und Wenn überhaupt umgesetzt wird.