Welche Straftat?

4 Antworten

Das kommt drauf an... wenn die Komplikation direkt etwas mit der Verletzung zu tun hat und auch der zeitliche Zusammenhang da ist KV mit Todesfolge

Ist die Komplikationen aber z.B. ein sog. Krankenhauskeim, ist die Frage nicht mehr so einfach, und es könnte bei Kv bleiben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Körperverletzung mit Todesfolge.

Steht ja auch ganz klar im Gesetz:

"Verursacht der Täter durch die Körperverletzung [...] den Tod der verletzten Person"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

Jozen808135 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 17:53

Aber der Täter kann theoretisch gesehen ja nichts für die Komplikationen bei der Operation. Ist es trotzdem so, weil die Verletzungen die er verursacht hat zu der Operation geführt haben ?

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Jozen808135 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 17:55
@SirLucifer97

Okay, danke. Ich kenne mich da nicht so mit aus, deswegen frage ich ja.

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Da läßt sich nicht eindeutig beantworten, da von Ermittlungsergebnissen und Staatsanwaltschaft abhängig.

Ich würde auf schwere vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge tippen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Körperverletzung mit Todesfolge


Jozen808135 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 17:49

Und wieso?

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