Welche Strafe würde einem Drohen wenn man (Vorher noch nie Straffällig) eine andere Person schlägt und die einem Anzeigt?
zb man bricht der Person die Nase oder schlägt ihm ein Blause Auge ...
Wann wäre vorher noch nie Straffällig ...
Mit welcher Strafe + Geldkosten hätte man zurechnen !
2 Antworten
Das kommt auch auf die konkreten Tatfolgen an. Wenn wir hier von einem reuigen Ersttäter ausgehen, so ist regelmäßig eine Geldstrafe von etwa 20–30 Tagessätzen zu erwarten. Wenn schwerere Verletzungen vorliegen bewegen wir uns auch im Bereich von 50 Tagessätzen (vgl. Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts, 12. Aufl., Rn. 195).
Wenn eine schwere Verletzung, hier bspw. der Bruch der Nase, nicht nur Tatfolge ist sondern exakt diese Verletzung konkret beabsichtigt war, der Täter keine ernstliche Reue zeigt oder sonstige Tatsachen hinsichtlich des Strafmaßes negativ zu berücksichtigen sind, kann es im Einzelfall auch zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Monaten kommen (vgl. Theiß, a. a. O., Rn. 209).
Das sind allerdings nur die strafrechtlichen Folgen. Der Geschädigte kann natürlich zivilrechtlich auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Hier ist die Höhe ebenfalls abhängig von der spezifischen Verletzung und deren Folgen.
LG
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html
Wird wohl Geldstrafe. Keine Ahnung wie hoch, geht aber wahrscheinlich nach Tagessätzen.
geht aber wahrscheinlich nach Tagessätzen
Geldstrafe wird immer in Tagessätzen ausgesprochen.