Welche rechtlichen Regeln gelten für das AUFSTELLEN von Verkehrsschildern?
Ein Beispiel: Eine Kreuzung ist so unübersichtlich oder ein Weg so schlecht ausgebaut, dass es wahrscheinlich ist, dass es zu Unfällen kommt. Können in solchen Fällen die Verkehrsbehörden haftbar gemacht werden? Oder müssen sie an solchen Orten Verkehrsschilder aufstellen?
3 Antworten
Es kann erwartet werden, dass jeder Verkehrsteilnehmer eine unübersichtliche Kreuzung erkennt und entsprechend vorsichtig fährt.
Mit einem 'schlecht ausgebauten Weg' meinst du eine schlechte Wegstrecke? Die muß nicht immer erkennbar sein, wenn es nur hin und wieder Schlaglöcher gibt (sofern du das meinst?). Inwiefern eine so geringe Geschwindigkeit aufgrund anderer Umstände angebracht ist, so dass die Straßenschäden rechtzeitig erkennbar sind, hängt vom Einzelfall ab. So allgemein, wie du die Frage gestellt hast, ist keine grundsätzliche Antwort möglich.
Auch an einer Kreuzung gelten alle allgemeinen Vorschriften, die du mal in der Fahrschule gelernt hast. Z.B. wenn schlecht einsehbar, langsam vortasten.
Wenn häufiger Unfälle passieren, wird das in der Regel irgendwann entschärft, z.B. durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Schilder oder gar Umbau zum Kreisverkehr.
Schuld sind aber immer die beteiligten Verkehrsteilnehmer.
Die Regeln sind in der StVO festgelegt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann sie anordnen. Haftung kommt nur bei wiedersprüchlichen Schilder in Frage. Ist etwas unübersichtlich, schlecht einsehbar etc., dann musst du deine Geschwindigkeit und Fahrweise anpasssen. Heißt ja auch Höchstgeschwindigkeit.