Welche Optionen habe ich ,wenn ich meinen Job früher als geplant beendet möchte?

drsneak  15.04.2023, 20:49

Vertrag OHNE Probezeit ?

Sadies 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 20:51

Ich bin in meiner Probezeit

2 Antworten

Die fristlose Kündigung richtet sich grundsätzlich nach § 626 BGB und gilt als sog. Ultima Ratio, also als 'letztes Mittel'. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und wird in dem Moment wirksam, in dem Sie dem Empfänger zugeht. Wie jede Kündigung hat sie schriftlich zu erfolgen.

Gemäß § 626 BGB ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wegen dem es dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.


Sadies 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 21:03

Können Sie mir eine Beispiel für einen wichtigen Grund geben ? Außer Krankheiten darf ich nicht sagen , dass die Arbeitsatmosphäre unangenehm finde ?

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drsneak  16.04.2023, 11:09
@Sadies

Wenn es für Dich keinen "wichtigen Grund" gibt - wo ist dann das Problem ?!

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Schwierig - klingt zwar durchaus wie Mobbing, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, das wäre aber ggf. ein Nachweisproblem. Ansonsten gibt es nur die "kalte" Lösung, suche den Arzt Deines Vertrauens auf und schildere ihm Deine seelische Not, der dürfte Dich präventiv krankschreiben.


Sadies 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 17:54

Denken Sie , dass in diesem Fall eine Krankschreibung akzeptiert wird ?

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HugoHustensaft  15.04.2023, 17:56
@Sadies

Eine Krankschreibung hat zunächst einen hohen Beweiswert, die muss der Arbeitgeber akzeptieren - der kann, wenn er die anzweifelt, höchstens die Krankenkasse zu einer Überprüfung auffordern, die dürfte aber im Sande verlaufen.

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