Welche ist die beste Rep?

1 Antwort

Es gibt keine guten Fälschungen.

https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Wie-Terroristen-mit-Plagiaten-Geld-verdienen-id41477761.html

Daher wird der Handel mit gefälschter Markenware in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt.

Den Versendungskauf von gefälschter Markenware unterbinden betroffene Markenrechtsinhaber durch Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrages bei der Bundesfinanzdirektion -Abt. Gewerblicher Rechtsschutz-.

Der Zoll ist dann verpflichtet bei Kontrollen von Postsendungen gefälschte Markenwaren zu beschlagnahmen und die Rechtsverteter des hier betroffenen Unternehmens zu unterrichten.

Mehr braucht man zu dem Thema jetzt auch nicht mehr ausführen. Wenn Du sonst noch Fragen zu illegalen Bezugsquellen von gefälschter Markenware hast, dann beachte bitte in diesem Zusammenhang die GF Richtlinien, o.k.?

Legal kannst Du Fälschungen nur im Rahmen der Reisefreigrenzen bei der Rückkehr aus dem EU Ausland einführen. Darüber informiert dann auch der Zoll auf seiner Webseite.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung von Markenrechtsvertretern - Modebranche