Welche Auskünfte kann mir das Standesamt über einen verstorbenen Verwandten geben?

2 Antworten

Wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, darfst du den Sterbeeintrag auch einsehen. Darin steht über den Verstorbenen folgendes: Vor- und Zuname, ggf. auch Geburtsname (nicht aber in früheren Ehen geführte Familiennamen!), Beruf, Religion (wenn der Anzeigende mit dem Eintrag einverstanden war), letzte Wohnanschrift, Sterbetag mit Uhrzeit, genauer Sterbeort (Anschrift oder sonstige Angaben über die Lokalität des Todes z. B. BAB; Bundesstraße, Feldgewann usw.), Geburtstag und -ort des Verstorbenen, Familienstand (nicht verheiratet, geschieden, verheiratet mit . . .  bzw. Witwe(r) von . . ., Name, Beruf und Anschrift des Anzeigenden bzw. bei schriftlicher Anzeige Name der Klinik bzw. bei nichtnatürlichem Tod der Staatsanwaltschaft  Danach folgen die Unterschriften des mündlich Anzeigenden und des Standesbeamten. Unter dem amtlichen Teil stehen noch folgende Hinweise: Standesamt und Nr. des Geburtseintrags, Bezeichnung des Familienbuchs, sofern ein solches existiert, und wo dieses geführt wird, sowie Tag und Ort der Heirat mit der Bezeichnung und Nr. des Heiratsstandesamts. Du kannst daraus also entnehmen, dass die Informationen aus einem Sterbeeintrag sehr weitgehend sind und daher ein besonderer Datenschutz gerechtfertigt ist.