Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Aldi Nord?

1 Antwort

Sollte der Arbeitnehmer bis zum 31.03 des jeweils folgenden Jahres aus den Diensten der Firma ausscheiden, so ist er verpflichtet, die Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen. Eine solche Klausel ist unwirksam. Denn sie hat eine Bindung über den 31.03. hinaus zur Folge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Repwf  03.10.2024, 00:45

Wie müsste es denn formuliert sein damit es gültig wäre ?