Wechsel 9. Klasse Realschule auf 10. Klasse Gymnasium (Bayern)?

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Hallo,

nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Eintritt in Jahrgangsstufe 10: nach einer Aufnahmeprüfung und Probezeit grundsätzlich möglich

Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums eintreten. Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufe 10 bis 12 mit insgesamt 12 Wochenstunden belegt wird.

Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11: Für sehr gute Schülerinnen und Schüler der Wahlpflichtfächergruppe III a der Realschule (mit fortgeführter zweiter Fremdsprache) besteht bei einem Notenschnitt von 1,5 in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache die Möglichkeit des direkten Übertritts in Jgst. 11 des achtjährigen Gymnasiums ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit. Zusätzlich benötigen diese Schüler ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule, in dem ein über den Mittleren Abschluss hinausgehender Leistungsstand bescheinigt wird, der für einen direkten Einstieg in die Qualifikationsphase notwendig ist und einen erfolgreichen Durchgang erwarten lässt

Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.

Aufbau und Ziel

Einführungsklassen entsprechen der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums; im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase. Sie sind flexibel konzipiert und haben zweierlei Zielsetzung: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um den betreffenden Schülerinnen und Schülern die in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen zu halten; zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen diese Schülerinnen und Schüler Kenntnisse noch vertiefen bzw. neu erwerben müssen (etwa 2. Fremdsprache), sowie in denjenigen Fächern, die verbindliche Abiturprüfungsfächer sind (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache).

Aufnahmevoraussetzung

Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist  neben dem mittleren Schulabschluss ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums bestätigt wird.

Für die Einrichtung einer Einführungsklasse ist die Erhebung der Zahl der interessierten Schülerinnen und Schüler auf dem Wege einer Voranmeldung nötig. Die Modalitäten und Termine der Voranmeldung sind bei der Staatlichen Schulberatungsstelle des jeweiligen Regierungsbezirks zu erfragen.

Eine Einrichtung von Einführungsklassen ist nur bei ausreichender Schülerzahl möglich.