Wasserzählerwechsel, wer zahlt?
Es geht um das Haus meiner Mutter, welches ihr Eigentum ist, dort befindet sich ein Wasserzähler, der ja nach dem Eichgesetz getauscht werden muss.Die Frage: wer kommt für die Kosten auf.Bei meinem eigenem Haus wurde letztes Jahr der Wechsel vorgenommen, dort wurde mir gesagt, der Zähler ist Eigentum des Wasserwerkes, welches auch beim Tausch dafür aufkommt.
2 Antworten
Es kommt ganz genau darauf an, was der Wasserzähler misst und wer dessen Messgerätebetreiber ist.
Mit der Wasserzähler das Wasser für das gesamte Haus, ist Messegrätebetreiber der Lieferant des Trinkwassers.
In diesem Fall trägt der Messstellenbetreiber die Kosten.
Ist es hingegen ein Wasserzähler unter vielen zur Verteilung in mehrere Wohnbereiche, dann ist dafür der Hauseigentümer zuständig.
Günter
Bei meinem kleinen Häuschen ist auch letztes Jahr der Wasserzähler gewechselt worden. Das hat alles die Wasserwerke bezahlt. Ich brauchte nur den Stand aufschreiben.