Kurzfristiger Arbeitseinsatz. Samstags arbeiten nach Urlaub?
Hallo! Ich habe eine Situation, bei der ich gerne wüsste, wie da die Rechtslage aussieht.
Der Arbeitnehmer (Fahrer eines Speditionsunternehmens, Nahverkehr, Möbel und div. Neuwahre) hat sich Urlaub genommen. Zwei Wochen am Stück. Der Arbeitgeber schreibt den AN am Freitag an, dass er am Samstag (nächster Tag) arbeiten soll (Andere eingeplante Kollegen weigerten sich. Zudem sind ein paar andere Kollegen krank). Der AN hat sich diverse Vorhaben vorgenommen und den Samstag vollkommen für private Zwecke verplant und hat schlicht keine Zeit. Zudem ist er bei der Samstagsplanung eine Woche später schon eingeplant und hat sich darauf auch verlassen.
Der Arbeitsvertrag sagt u.a.:
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers bei betrieblichem Bedarf Mehrarbeit, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsurlaub zu leisten".
"Die Arbeitseinteilung erfolgt über den Einsatzplan und wird dem Mitarbeiter rechtzeitig bekannt gegeben. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf die Zeit von Montag bis Samstag zu verteilen."
"Der Mitarbeiter erhält kalenderjährlich einen Urlaub von 25 Arbeitstagen (montags bis freitags). Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen".
Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsschein mit Datum bis zum Sonntag eingereicht und unterschrieben bekommen.
Die Frage ist jetzt: Ist der Arbeitnehmer jetzt rein rechtlich verpflichtet am Samstag zur Arbeit zu erscheinen, oder gibt es dort bestimmte Regelungen bzw. Ausnahmsregelungen?