Was wenn Doktor deine SVV Verletzungen sieht?
Ich hab in einer Kommentarspalte auf YouTube gelesen, dass die Doktoren darauf ansprechen wenn die selbst zugefügte Narben/ Wunden sehen.
1.Müssen die das den Eltern sagen?
2.Ab Wann müssen es die Doktoren nicht mehr den Eltern sagen?
3.Was ist, wenn ein Doktor diese Verletzungen sieht, wenn man aber Volljährig ist?
Das würde mich interessieren.Danke für Antworten.
Schönen Tag euch noch :D
4 Antworten
Selbstverletzungen sind nicht Ohne und können somit nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hättest du sonst eine andere ernst zu nehmende Krankheit würde der Arzt auch deine Eltern darüber informieren.
Heute hast du Angst, dass deine Eltern davon erfahren.....später ist es ein Partner der diese Narben sieht. Und ich muss da ehrlich sein, mich würde das beunruhigen, wenn ich als Partner solche Narben sehen würde.
Einfach weil ich Angst hätte, dass wenn es einen Konflikt zwischen uns gibt, er/sie es wieder tun würde und das würde ich befremdlich finden.
Darum lasse dir lieber helfen, denn das was du tust ist keine Lösung.
Die Eltern müssen nur informiert werden, wenn du noch ein Kind, also U14 bist.
Sie dürfen deine Eltern aber natürlich informieren, wenn sie das begründen können.
Auch muss bei akuter Gefahr informiert werden.
Nein, haben sie nicht. Genauso wenig, wie sie entscheiden können, ob du einen medizinischen Eingriff vornehmen lässt. Zwischen 14 und 16 wird das im Einzelfall beurteilt, ab 16 wird davon ausgegangen, dass du über die nötige Reife verfügst. Dann gilt auch die medizinische Schweigepflicht, mit Ausnahme von Eigen- / Fremdgefährdung.
Nein, wenn es nicht gerade extrem ist. Man kann aber selbst nach den Ursachen fragen oder zum Psychiater überweisen.
Ab 18 besteht absolute Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (Deutschland).
Der Arzt kann dich darauf ansprechen. Erstmal unterliegt er aber der Schweigepflicht. Wenn du über 18 bist, kann er prinzipiell (erstmal) nix machen, ausser dir vielleicht ans Herz legen damit zu einem therapeuten zu gehen.
unter 18 Jahren entscheidet im Einzelfall der Arzt, ob er dies weitergeben muss (bspw. Wenn der minderjährige Patient akut in Lebensgefahr schwebt, oder ähnliches.)
Wieso meinst du bis 14?
Dachte solange man nicht volljährig ist, haben die Eltern immer das Recht es zu wissen.
LG Jana