Was war im Mittelalter der Unterschied zwischen einer Grafschaft und einem Herzogtum?

3 Antworten

Ein Herzogtum ist die nächstehöhere Ebene nach der Grafschaft. In der Regel bestand ein Herzogtum aus mehreren Grafschaften. Gräfe waren also rangniedrigere Vasallen des Herzogs (auch wenn es von Herzögen unabhängige Grafschaften gab).

Ein Graf war ganz unten auf der Stufe des Adels, eher zu vergleichen mit einem Beamten, einem Verwalter. Die meisten Grafen konnten vom Dach ihres Hauses aus die Grenze ihres Landes sehen.

Ein Herzog stand nur eine Stufe unter dem König. Er hatte Geld, Macht und Einfluss. Ein Herzog brauchte meistens mehrere Tage um sein Land zu umreiten.


verreisterNutzer  13.11.2020, 15:29
Ein Graf war ganz unten auf der Stufe des Adels

Dann hat es den Freiherren, den Baron oder den nichtreichsunmittelbaren Ritter also nicht gegeben?

Von dem Umstand, dass Westeuropa noch den Vicomte/Viscount sprich Vzegrafen als untergrordnete Titulatur kannte, ganz zu schweigen?

So einfach war dass dann auch wieder nicht.

Fuchssprung  13.11.2020, 16:05
@verreisterNutzer

An welcher Stelle habe ich denn behauptet, dass es  den Freiherren, den Baron oder den Ritter also nicht gegeben hat? Warum versuchst du mir einen solchen Unsinn in den Mund zu legen?

henrise 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 17:52

Aber war eine Grafschaft nicht sowas wie heutige Landkreise?

Fuchssprung  11.11.2020, 17:54
@henrise

Ja, das ist durchaus vergleichbar. Nur waren viele Grafschaften noch sehr viel kleiner. Manchmal waren die Grafen sogar gezwungen in der Landwirtschaft mit zu arbeiten.

Von Experte ArnoldBentheim bestätigt

Zunächstmal stand der Herzog einem Grafen gegenüber in der Feudalhierarchie auf einer höheren Rangstufe.

Wohlbemerkt, dem Grafen gegenüber.

Die Besonderheiten Landgraf, Markgraf, Pfalzgraf und der "gefürstete Graf", sind dann vom normalen Grafenrang zu unterscheiden, wie seit dem 15. Jahrhundert auch der spezifische Titel der "Erzherzöge" von Österreich.

Ein Herzog bezeichnete, jedenfalls im Mittelalter, einen grundsätzlich reichsunmittelbaren Rang, also eine Position von der aus er theoretisch nut dem Kaiser/König unterstand und keinem lokalen Landesherren.

Von den Grafen schafften es einige im Verlauf der Wirren der nachstaufischen Zeit und des Interregnums im 13. Jahrhundert in den Rang reichsunmittelbarer Potentaten aufzusteigen und sich aus der Gewalt der Herzogtümer als Oberherren zu lösen.

Einige, aber eben nicht alle und das grundsätzliche Herauslösen der Territorien dieser Grafen aus größeren Territorialverbänden, wie den alten Stammesherzogtümern, durch allmähliche Erblichkeit, sprich Allodifizierung der ursprünglich zum Lehen genommenen Territorien als erblicher Besitz, verhinderte durchaus auch nicht, das eingehen neuer Vasallenverhältnisse gegenüber größeren Territorialherren.

Am Ende muss man in der Geschichte ohnehin immer den konkreten Einzelfall betrachten, insofern dass es eine modellhafte Lehenspyramide, mit dem König/Kaiser an der Spitze den Rittern und Freiherren ganz unten und den Grafen und Herzogen jeder couleur dazwischen, es in der realität nur bedingt gab.

So gab es etwa, vor allem im heutigen Südwestdeutschland auch sogenannte "Reichsritter", die tatsächlich den Rang den Status der Reichsunmittelbarkeit erreichten, und somit dem König/Kaiser direkter unterstanden, als etwa ein Graf, der sich nicht aus der Bindung an einer größeren Herzog zu lösen vermochte oder dies nicht wollte, während ebenjener Graf allerdings was das Sozialprestige seines Ranges angeht, einen höheren Status bekleidete, als der Reichsritter.

Ein anderes Beispiel, sind dann die Sonderformen des Grafenamtes, die etwa bei der Besetzung des Kurfürstenkollegs ab der Regelung unter Karl IV. im 14. Jahrhundert ins Auge springen.

Dort waren der Markgraf von Brandenburg und der Pfalzgraf bei Rhein mit jeweils einer Kurstimme vertreten, der Herzog von Bayern hingegen nicht und der zu dieser Zeit bereits Erzherzog von Österreich auch nicht.

Insofern waren analog zu den drei Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier, dem König von Böhmen und dem Herzog von Sachsen, diese beiden Grafen, als Pfalszgraf und Markgraf in die erste Reihe des Adels, innerhalb des heiligen römischen Reiches aufgerückt und mit Kurstimme und Erzämtern belegt, obwohl der formalen Würde des reinen Grafentitels nach, einigen, im Kurfürstenkolleg jedoch nicht vertretenen Fürsten (Erzherzog v. Österreich, Herzog v. Bayern, Erzbischof von Bremen-Hamburg) nachgeordnet.