Was verdient eine ungelernte Bäckereifachverkäuferin?
Kennt ihr vllt einen Stundenlohn oder den ungefähren Teilzeitverdienst Netto?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LydiaB33/1579705181992_nmmslarge__67_0_168_168_2735a898c71b8361f4b32954b0bd7331.jpg?v=1579705182000)
Da die meisten (99,5%) Verkäuferinnen in einer Bäckerei nur "Aushilfen" sind, verdienen sie höchstens etwa 800,- netto.
Und die Mindestlohn-Gesetze greifen da sowieso gar nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ungelernt kann sie sich nicht "Bäckerei-Fachverkäuferin" nennen , sondern höchstens Aushilfe.
Wenn es ansonsten keinen Flächen-Tarifvertrag für bestimmte Gewerbe / Branchen gibt , und bestimmte Unternehmen auch sonst keiner Tarifvereinbarung angeschlossen sind , dann gilt zumeist die gesetzliche Mindestlohn-Regelung von 9,35 €/h brutto .
Bei voll steuer- / und sozialversicherungspflichtiger "Teilzeit" zieht man großzügig etwa 25 bis 30 % vom Brutto-Stundenlohn ab, um im realen Netto-Erlös hinterher keine Enttäuschung zu erleben.
Für Mini- / und Midijobs sind geringere ( Midijob ) bis keine Abgaben ( Minijob ) vom Brutto zu erwarten.
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Nein, es gibt bei einem Anstellungsverhältnis keine staatlich festgelegten Beschäftigungszeiten . Sowas ist vertraglich individuell verhandelbar.
Ob gelernt , oder ungelernt , können da auch andere Arbeitszeiten individuell vereinbart werden ; und wenn es nur 1-2 Arbeitsstunden pro Werktag wären.
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Ich würde mich am Mindestlohn orientieren. Der gilt natürlich auf die Stunden umgerechnet auch im Minijobbereich. Ich denke viele gehen nur mit 450 EUR raus.
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Was denn jetzt?
- ungelernt - also Hilfskraft?
- oder Bäckereifachverkäuferin?
Beides gleichzeitig ist nicht möglich!
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Ein ungelernte Bäckereifachverkäuferin? So etwas kann es nicht geben, da dies ein Ausbildungsberuf ist, der ein ungelerntes Individuum nicht inne hat.
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Haben sie nicht eine 6 St. Arbeitszeit? Von 6 bis 12, und von 12 bis 18 Uhr.