Was verdient ein Prof. Dr. Dr. med. Dr. Dr. jur. im durchschnitt im Monat?

5 Antworten

Für einen Titel gibt es kein Geld. Das hängt von der genauen Fachrichtung ab. Vom Arbeitsort. Ob eigene Klinik oder angestellt, wie viele Stunden, ob Bereitschaft, ob ggf. nur lehrt oder anderweitig in der Industrie arbeitet usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012

Bei deinem genannten akademischen Titel fehlen Angaben. Entweder lässt man alle Fachrichtungen weg und verkürzt die Dr. zu Prof Dr. mult. oder man schreibt alle Fachrichtungen dazu, da man kein doppelter Doktor in der gleichen Fachrichtung werden kann.

4 Doktortitel sind da aber schon ein extremes Beispiel, da ist man ja sein halbes Leben nur am Studieren...

Und man kann nicht anhand der Anzahl der Doktortitel sagen, wie viel eine solche Person verdient, es kommt auf den Beruf an.

Ist der Prof. Arzt an einer Klinik, wird er entsprechend seiner Position (Stationsarzt, Oberarzt, ärztlicher Direktor...) bezahlt. Ob er noch zum Spaß nebenher 3 andere Doktortitel gemacht hat, spielt da keine Rolle.

Das kommt (wie in der anderen Frage erklärt) auf die Funktion an. In beiden Berufsfeldern gibt es Spannen zwischen 3500 Euro und 100.000 Euro...wenn er an der Tankstelle arbeitet, oder Taxi fährt verdient er entsprechend des dort anstehenden Satzes


mikeb487 
Beitragsersteller
 06.04.2017, 02:38

100000 im Monat beim höheren?


Wo wird man Prof. Dr. Dr. med. Dr. Dr. jur.?

Hab aber nur Realschulabschluss

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Blacklight030  06.04.2017, 02:42
@mikeb487

ja...stellen wir uns vor, dass er im Vorstand bei Bayer sitzt, nebenbei Beratungshonorar kassiert und noch als Anwalt Verträge im Immobilienbereich gestaltet

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Akademische Grade sind keine Kriterien für einen Verdienst. Wenn der genannte Herr als Schuhputzer arbeitet, kommt er vielleicht auf 3,50 Euro/Stunde.

Bei dieser Qualifikation kann es überhaupt schwer werden ein enentspreden Job zu finden. Firmen wollen i. d. R. keine überqualifizierten Mitarbeiter.


Da hier rund 30+ Jahre Studium bis zum Berufseintritt notwendig ist, voraussichtlich Hartz-IV (ALG II).