Was unterscheidet eine Freikirche von einer staatlichen Kirche?

3 Antworten

Eine "staatlische Kirche" (wobei staatlich ist sie nicht) hat vom Staat die Anerkennung der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das heißt sie dürfen Steuern einziehen, Religionsunterricht an Schulen geben und haben steuerliche Erleichterungen. Ob sie das nutzen steht auf einem anderen Blatt.

Die Körperschaft haben derzeit nur:

Evangelische Kirche
Katholische Kirche
Orthodoxe Kirchen
Jüdische Gemeinden
Zeugen Jehovas

Sonst hat es keine und diese 5 sind jene, welche sich, auch wenns den Begriff so nicht gibt, als Staatskirche sehen könnten. Sie stehen auf einer Stufe.

Freikirchen sind Abspaltungen der oben genannten. Sie haben die Körperschaft nicht. Sie sind meistens eingetragene Vereine mit Sonderrechten, weil sie sich der Seelsorge und der Fürsorge verpflichten. Freikirchen nutzen aber die gleichen Inhalte der Bibel, wobei sich die Lehrmeinung ein bissl abhebt von der Normalkirche. Die Zeugen Jehovas waren die letzten, welche die Körperschaftsrechte erhalten haben. Diese heben sich aber komplett ab von der Lehrmeinung her, und das auch schon damals als sie noch ein e.V. waren. Derzeit versuchen mehrere islamische Verbände die Körperschaftsrechte zu erhalten, bisher ohne Erfolg.


Im Optimalfall eine Ausrichtung auf die Bibel (Gottes Wort) und möglichst wenige außerbiblische Traditionen, Regeln und Rituale auf der einen Seite und auf der anderen Seite eben möglichst nichts von der Bibel wegnehmen.

Die Bandbreite dürfte diesbezüglich im freikirchlichen Bereich aber relativ groß sein. Nicht so groß wie bei den Kirchen, aber von Gemeinde zu Gemeinde durchaus unterschiedlich.

  • Die konkrete Glaubenslehre die gebracht und vertreten wird.
  • Das Kirchenverständnis selbst
  • Die Theologie
  • Die legitimation(Autorität) laut der Schrift
  • Staatliche Annerkennung
  • Die Relevanz
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Katechistin Theologische H.Schule