Was tun wenn sich nach der Trennung (und später Scheidung) der Ehepartner weigert den gemeinsamen Hauskredit mit abzubezahlen (Mutter zahlt Jahre lang allein)?
Meine Eltern sind nun schon seit einigen Jahren getrennt und auch schon länger geschieden. Nun hat mein Vater sich aber damals bei der Trennung geweigert den Hauskredit weiter mit abzubezahlen, obwohl er ja mit im Grundbuch steht. Meine Eltern befinden sich momentan noch immer im Streit um das Haus und haben nun bereits ein Wertgutachten ausstellen lassen. Aber jetzt macht es meiner Mutter sorgen wie die für das Haus aufgenommenen Schulden (nicht abbezahlt) und der Wertausgleich usw. den Anteil, den sie meinem Vater auszahlen muss beeinflussen. Kennt sich da vielleicht jemand mit dem Thema aus und könnte behilflich sein?
2 Antworten
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Hätte man bereits in der Scheidungsvereinbarung regeln können...
Bzw das Haus bereits vor Scheidung gemeinsam verkaufen können.
Der Vater unterschreibt einen Kaufvertrag, wenn er mit dem Kaufpreis einverstanden ist.
Die reine Rechnung würde aussehen Kaufpreis minus Restschuld dividiert durch zwei. Alles andere ist Verhandlungssache bzw Kompromiss.
Ggfs kann die Mutter die hälftige Darlehenskosten zumindest der letzten drei Jahre bei ihm einfordern, alles andere ist verjährt. Hier müsste sie dann aber in der Konsequenz auch einen Mahnbescheid beantragen, wenn sich das mit dem Kaufvertrag noch länger hinziehen sollte. Sollte sie aber zuerst mit dem Anwalt besprechen der ihre Scheidungsvereinbarung kennt.
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Deine Mutter sollte sich von der Bank bestätigen lassen, dass und ab wann sie die Kreditraten allein bezahlt hat. Für den Kaufvertrag würde ich dann 50 % dieser Kosten vom Kaufpreis auf ihr Konto überweisen lassen, wenn die Restschuld der Bank das hergibt, d.h. erst werden die Restschulden an die Bank getilgt das Geld geht an die kreditfinanzierende Bank, dann bekommt deine Mutter die 50 % der Kreditraten und ein Überschuss danach wird 50/50 an beide Eltern ausgezahlt.
Einem anderen Kaufvertrag würde ich als deine Mutter nicht zustimmen. Dann hat sie ihr Geld wieder, ein Ausgleich ist gemacht und gut ist es.
Sollte dein Vater sich weigern, dem zuzustimmen, beantragt deine Mutter die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft und meldet ihre Forderung beim Gericht mit an.