Was tun mit der Schuldenbremse? Ist eine Klage vor dem EuGH möglich?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist immer wieder komplex, wenn europäisches Recht und Verfassungsrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten miteinander kollidieren und sich gegenüberstehen. Fakt ist jedoch, dass die europäische Union (EU) ein Staatenverbund und kein eigener Staat ist. Das Unionsrecht muss zwar von den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU eingehalten und umgesetzt werden, es bricht jedoch nicht die nationalen Verfassungen der Mitgliedsländer, da es selber keinen Verfassungsrang genießt. Die EU hat keine Verfassung. Über die Verfassung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu urteilen, ist deshalb nicht die Aufgabe des europäischen Gerichtshofes (EuGH) sondern ausschließlich die Aufgabe der nationalen Verfassungsgerichte, für das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) demnach das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe. Es gibt auch zum Beispiel das sogenannte "Kopftuchurteil" des EuGH, in dem dieser zwar entschieden hat, dass einzelne Mitgliedsstaaten der EU in bestimmten beruflichen Positionen das Tragen eines Koptuches während der Arbeit per Gesetz verbieten können, der EuGH jedoch gleichzeitig betont hat, dass es in den Mitgliedsstaaten, in denen das Grundrecht auf Religionsfreiheit einen verfassungsrechtlichen Schutz genießt, wie eben in der BRD, die nationalen Verfassungsgerichte Abweichungen hiervon treffen dürfen. Es ist nicht die Aufgabe des EuGH, die Verfassungen der Mitgliedsstaaten der EU rechtsverbindlich auszulegen, das dürfen nur die Verfassungsgerichte dieser tun und der nationale Gesetzgeber, ist auch bei der Umsetzung von Unionsrecht an die jeweilige nationale Verfassung gebunden.

Mfg

ah - DE als Staat soll gegen sein eigenes Grundgesetz klagen und der EuGH soll es richten nach dem Spruch "was nicht passt, wird passend gemacht"

so einfach ist das also - ??

jeder Staat der EU regelt seine Angelegenheiten selbst - keiner hat dem anderen dort was reinzureden - die Angelegenheiten werden jeweils durch die Bürger selbst über deren frei gewählte Abgeordneten geregelt und nicht von einem EuGH oder einem Weltklimarat und auch nicht vom Pabst in Rom

die Schuldenbremse wurde eingeführt, um den Staat und damit alle seine Bürger vor astronomischen Schulden zu bewahren, die irgendwelche Wirrköpfe im Namen des Volkes machen und die Bürger dann in große finanzielle Schwierigkeiten bringen - man nennt es Pro-Kopf-Verschuldung - schon mal gehört ?

vielleicht ist für dich der Begriff "Staatsverschuldung" zu abstrakt - ist es vermutlich für viele - tatsächlich handelt es sich um Schulden, die jeder Bürger irgendwann abzuzahlen hat - es ist nicht einzusehen, dass verschwenderische Politiker, die das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinauswerfen (für viel Blödsinn) sozusagen stellvertretend für die Bürger immer mehr Schulden machen

was machen diese Kerle eigentlich, wenn einmal wirklich eine richtige Katastrophe über uns hereinbricht ? Abhauen - oder ?

Der EuGH hat in Sachen Grundgesetz nichts zu melden.

Und mittlerweile ist es einfach nur erbärmlich, wie ihr versucht, dass Grundgesetz abzuschaffen!


Christoph319 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:51

Das ist Deine Meinung aber eine unqualifizierte Antwort, mit der man absolut nichts anfangen kann! Ich erwarte eine weiterführende und qualifizierte Antwort, keine persönliche Meinung.

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fubar1871  14.12.2023, 09:07
@Christoph319

Ach, weil mein Antwort nicht deiner Meinung entspricht, ist sie unqualifiziert, ob wohl sie die Fakten wiedergibt...

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Christoph319 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 09:39
@fubar1871

Du lässt Deinen Unmut raus wie ein Drogenjunkie auf der Straße, der den Vorbeigehenden unflätige Worte hinterher brüllt.

Du hast überhaupt keine Fakten genannt, das ist wirklich eine frappierende Wahrnehmungsstörung.

Ich erkenne ja auch an Deinen anderen Antworten, dass Du schnell mal unqualifizierte Meinungen rausdrückst, meist ohne irgendeine Substanz, nur schräge Meinung eben, ohne Dir Mühe zu geben, diese wenigstens hinreichend zu begründen…

Ich brauche eine Expertenkomentierung, keine unsinnige und unfundierte (und schon gar nicht aggressiv und beleidigend vorgetragene) Meinungsäußerung!

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