Was sollte eine Bestatterrechnung enthalten? Bitte um Hinweise!

6 Antworten

  • Überführung des Leichnams

  • evtl. Waschen und Ankleiden

  • Sarg

  • Sargausstattung

  • Überführung zur Leichenhalle

  • Nutzungsgebühr Leichenhalle

  • Blumenschmuck Leichenhalle

  • Grabgebühr (keine Ahnung, ob das so heißt)

  • Sargträger, falls erwünscht

Zahlbar sind diese Rechnung binnen 14 Tagen.

Ich weiß nicht, ob ich alles noch richtig behalten habe, es könnte auch die eine oder andere Position fehlen....

Was stört Dich an Deiner Rechnung? Vielleicht fällt mir dann mehr ein.

Durch einen ganz blöden Zufall habe ich die Rechnung von meiner Mutter vorliegen.

Darauf steht:

Sarg, Sargausstattung, Bekleidung, Garnitur, Überurne, Einsargen, Heimbürge, Ankleiden, Überführung zum Krematorium, Träger für die Überführung, Desinfektion, Transport von Blumenschmuck, Rednerleistung, Erledigung der Formalitäten, Bearbeitungsgebühr, Hy. Totenversorgung, Hallennutzung, Totenschein, Traueranzeigen, Blumenschmuck, Urkunden, - alles in allem 3227 DM.

Das war 1999 - heute ist alles viel teurer. Dazu kam nauch noch vom Friedhof eine Rechnung in Höhe von 839 DM.

Bezahlt habe ich es ca. 4 Tage später - hättes es aber sicher nicht so schnell bezahlen müssen.

Ein Punkt, der gerne pauschal angegeben wird, sind "Auslagen". Lasse Dir die Auslagen genau im Detail benennen. Hierzu gehören zum Beispiel die Gebühren für die Ausstellung eines Totenscheines, eventuelle Gebühren für eine Anzeige in der Tageszeitung, Gebühren beim Einwohnermeldeamt etc. Lasse Dir weiterhin die Gebühren für die Friedhofsverwaltung (Trauerhalle) sowie die Gebühren, die der Bestatter selbst für seine Arbeit nimmt, genau benennen.


turalo  18.12.2014, 17:58

Seit wann stellt der Bestatter einen Totenschein aus? Das macht ein Mediziner.

Auch die Anzeigenschaltung ist nicht Aufgabe des Bestatters.

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Morticia20  18.12.2014, 19:51
@turalo

auf der Rechnung von uns steht aber auch die Anzeige für die Tageszeitung (wenn gewünscht), weil wir diese bei der Zeitung bezahlen...auch so der Totenschein, diese Rechnung wird auch von den Bestattern bezahlt (eine Kopie der Rechnung geht aber immer an die Auftraggeber, als Beleg was gezahlt wurde)

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Die Rechnung muss alle Positionen einzeln enthalten, für welche Dienstleistungen erbracht wurden.

Für Rechnungen gibt es Mindestvoraussetzungen, solltest Du mal googeln.

Zahlungsfristen sind Kulanz. Wenn die Dienstleistung abschließend erbracht wurde, ist die Fälligkeit eingetreten, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.

Hast Du keinen schriftlichen Auftrag erteilt?


cary28 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 17:54

Nein, leider wurde in der Trauer und aus Unerfahrenheit eine Blankounterschrift geleistet

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Vielleicht weiß auch jemand welche Zahlungsfrist angemessen ist?

Das was als Zahlungsziel in der Rechnung steht. Ansonsten keine Ahnung was da berechnet wurde??


cary28 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 17:54

"Zahlbar binnen 5 Tagen, ansonsten geraten Sie automatisch in Verzug" wurde gesagt, ich schaffe es erst Montag zur Bank frühestens und eine Banküberweisung dauert 3 Tage.

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