Was soll ich tun, wenn ein Fremder auf mich abzielt?

sansarah  01.07.2024, 12:38

Bist du der einzige, der in dem Gebäude wohnt?

liana456737 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 13:28

Nein aber in dem Satz ist meine Name

3 Antworten

schreibt einen unangemessenen Satz an die Wand des Gebäudes

das dürfte wegen Sachbeschädigung strafbar sein. Das kann aber nur der Eigentümer des Gebäudes anzeigen. Vermutlich kann man aber den dazu bewegen, das zu tun.

Ist der Satz eine Beleidigung, wäre er bei einer Toleranz dessen ja auch mitschuldig.

Graffiti an der Hauswand ist Sachbeschädigung. Geh zur Polizei und zeige das an. Du kannst unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben eine Überwachungskamera installieren

Lies das Papier auf und bringe es zur Altpapiersammlung!