Was soll ich machen?

5 Antworten

Du willst das Produkt nicht zurückgeben, sondern die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Stationäre Händler sind nicht dazu verpflichtet, verkaufte Produkte zurückzunehmen, deshalb können sie selbst entscheiden, was sie zurücknehmen und zu welchen Bedingungen.

Du willst die Kopfhörer aber nicht zurückgeben, weil sie die nicht gefallen oder sowas - die Kopfhörer sind defekt. In diesem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler muss für 2 Jahre gewährleisten, dass das Produkt funktioniert. Weißt das Produkt einen Defekt auf, der nicht durch dich verursacht wurde, ist der Händler gesetzlich dazu verpflichtet, dass Gerät zu reparieren oder zu ersetzen. Das Geld muss er dir erstmal nicht zurückgeben, aber er muss sicherstellen, dass du das bekommst, wofür du bezahlt hast - funktionierende Kopfhörer.

Das hat also nichts mit Kulanz zu tun und es ist völlig egal, dass die Verpackung geöffnet und die Kopfhörer benutzt sind - du hast ein Recht darauf, die Kopfhörer ersetzt zu bekommen, wenn du sie innerhalb der letzten 2 Jahre gekauft hast. (Wie gesagt könnte der Händler sie auch reparieren, um seine Pflicht zu erfüllen, ist bei so einem Produkt wie Kopfhörern aber unwahrscheinlich. Hier wird in der Regel einfach ein Austauschgerät angeboten.)


Julian567 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 08:49

Vielen Dank

0

Ich würde hingehen und die Situation schildern. Das Produkt ist beschädigt und du hast die Verpackung noch, also erkläre es denen einfach. Versuchen kann man‘s ja. Wünsch dir viel Glück dabei :)

Es ost ein Elektroprodukt, das nicht geht. Da ist Garantie bzw. Gewährleistung drauf. Wenn sie es verweigern kannst du es sogar der Marktaufsichtsbehörde melden! Die sind verpflichtet!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Meinung

Defekt ist defekt und die Reklamation muss bearbeitet werden. Sie können dir neue Kopfhörer anbieten, Reperatur, oder Geld zurück. Das entscheidet der Händler