Was soll dass mit der Kassendifferenz?

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Der Abzug ist grundsätzlich nicht so einfach zulässig - es wäre zulässig, wenn Du ein Mankogeld bekommen würdest (das müsste monatlich als Einnahme auf Deiner Abrechnung stehen) - daraus müssten Kassendifferenzen ausgeglichen werden - aber auch nicht mehr als das Mankogeld.

Wenn es kein Mankogeld gibt, dann muß eine Schuld von mind. mittlerer Fahrlässigkeit vorliegen - der ArbG muß das beweisen. Wenn jemand anders im Laufe des Tages an die Kasse gehen kann (auch die Filialleitung), dann ist eine Schuld i. d. R. nicht nachzuweisen.

Vom Gehalt darf er sowieso nicht automatisch etwas abziehen, wenn das Netto die Pfändungsfreigrenze nicht übersteigt, was bei Dir mit Sicherheit der Fall ist. Das geht ansonsten nur, wenn Du dem zustimmst.

Du solltest die 10 € also nachfordern oder der ArbG sollte Dir eine Schuld nachweisen.

Nun ist es aber so, daß Du wohl noch nicht 6 Monate dort arbeitest und daher keinem Kündigungsschutz unterliegst - wenn Du das jetzt anfechtest, könnte es sein, daß man Dir kündigt.

Hier gilt es also abzuwägen:

Sich rechtswidrig behandeln zu lassen oder seine Selbstachtung zu wahren...

In Deinem Fall sollten Deine Eltern zusammen mit Dir ein Gespräch mit der Filialleitung führen.

Zur Vorgesetzten gehen und das klären!

Schwer das von hier aus zu beurteilen.

Das nennt man Mankogeld und wird auf einem extra Konto verbucht. Zuviel kommt da drauf und zu wenig wird dort wieder abgezogen. So gleicht es sich dann aus. Hast du zu viel erwirtschaftet, zieht man es dir von deinem Gehalt ab, hast du Verlust gemacht, bekommst du es später wieder gutgeschrieben.