Was sind die Vorraussetzungen zur Zulassung für die Fachhochschulreife in Sachen?

1 Antwort

Hallo dunkelbunt18,

wenn du die sächsischen Bestimmungen zur Versetzung in den einzelnen Schulformen meinst, empfiehlt sich immer ein Blick in die online verfügbaren Bestimmungen über REVOSax.Sachsen.de - in deinem Falle also die Schulbestimmungen zur Fachoberschule. Dort steht in der Schulordnung Fachoberschule in Paragraph 26 Folgendes:

§ 26 Festsetzung der Vornote und Zulassung zur Prüfung

(1) 1Vor Beginn der Abschlussprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über die Vornoten des einzelnen Schülers. 2In jedem Fach wird die Jahresnote gemäß § 15 Absatz 3 zur Vornote für das jeweilige Unterrichtsfach. 3War eine Klassenstufe zu wiederholen, sind nur die in der Wiederholung erbrachten Leistungsnachweise zu berücksichtigen. 4Die Vornoten werden den Schülern mindestens drei Schultage vor der Abschlussprüfung mitgeteilt.

(2) 1Zur Abschlussprüfung wird ein Schüler nicht zugelassen, wenn

  1. in mindestens einem Fach die Vornote „ungenügend“ erteilt wurde,
  2. die mit der Note „mangelhaft“ bewerteten Vornoten nicht gemäß § 19 ausgeglichen werden können oder
  3. in mindestens einem Fach auf Grund einer nicht ausreichenden Anzahl von Leistungsnachweisen keine Vornote gebildet werden konnte.

2Mit der Nichtzulassung gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.

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Heißt also, wenn du die zwei Noten 5 ausgleichen kannst gemäß der regulären Bestimmungen, müsstest du zugelassen sein. Frage lieber noch mal bei einem Verantwortlichen nach und sei dir sicher, dass du in anderen Fächern (wahrscheinlich Hauptfächern) wenigstens zwei Mal die Note 2 hast...

Viel Erfolg!