Was schützt das kdg?

1 Antwort

die kirchen haben das recht ihre angelegenheiten selbst zu regeln - nach deutschem recht! Die neue datenschutzverordnung ist allerdings auf EU ebene beschlossen worden. Da greift nationales recht erstmal nur „bedingt“. Die kirchen haben sich mit dem staat in sofern geeinigt, dass sie selbst eine datenschutzverordnung erlassen, die der der EU zu 90% entspricht. Damit war man dann zufrieden!

über die einhaltung der verordnung passt in der evangelischen kirche ein neues gremium zum datenschutz auf sowie die jeweiligen datenschutzbeauftragten.