Was passiert wenn jemand eine Rassistiche äusserung sagt über einen schulkamerad?

4 Antworten

Das hängt von der Schulleitung ab.

Du sollte sie und Deine Erziehungsberechtigten in jedem Fall informieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn du das beweisen kannst, schon.


Die Bezeichnung "Ne_er" ist grds. strafrechtlich keine Beleidigung i.S.d. § 185 StGB, was sich aus entsprechenden Kommentierungen zum StGB entnehmen lässt (z.B. Fischer § 185 Rn. [werde ich nachtragen]).

Jemanden als Asylanten zu bezeichnen ist zwar je nach Kontext evtl. diskriminierend.
Jedoch wahrscheinlich rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden.

Es könnte jedoch als Mobbing gewertet werden, und wenn es einen schulischen Bezug aufweist, könnte der Schulleiter eine Klassekonferenz einberufen und in Einvernehmen mit der Klassenkonferenz etwaige Erziehungsmittel bzw. Ordnungsmaßnahmen festsetzen.

Bitte führe nochmal aus, was "und noch mehr" bedeutet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
lohnt es sich zum Direktor zu gehen oder eher nicht 

Finds doch heraus.


Anas213 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 21:36

👍

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