Was passiert, wenn ich bei eBay den Button Sofort-Kaufen drücke?

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Dann bist Du einen gem. BGB gültigen Kaufvertrag eingegangen:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.  

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Dann bist du der Kauf und somit ein Kaufvertrag eingegangen mit dem verkàufer. Nun musst du nieder kaufabwicklung folgen und dich freuen über der neu erworbene artikel.

....dann möchtest Du den Artikel kaufen musst aber alle weiteren Schritte bis zur Bezahlung durchlaufen--> dann gehört der Artikel Dir.

DAnn hast du das TEil gekauft, bist praktisch einen Kaufvertrag eingegangen.

Dann hast Du etwas gekauft zum angegebenen Preis.