Was passiert wenn ein Notarzt ohne Sonderrechte trozdem mit Blaulicht und Sirene fährt?

5 Antworten

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Tun sie nicht. Sie handeln verantwortungsbewusst.

Niemand kann bei einem solchen Einsatz vorhersagen, ob das Blaulicht bei der Hinfahrt auch erforderlich war, und Gott sei Dank werden auch viele Einsätze vor Ort durch einen entsprechenden Check abgeschlossen und der Patient nicht mit Blaulicht mitgenommen.

Wenn beispielsweise die Feuerwehr sehr erfolgreich und ganz schnell mit einfachen Mitteln einen Brand löschen kann, war es dann nicht dringend? Hätten sie warten müssen, damit es "dringend" wird? Bitte nicht!!!!

Deshalb unterstelle bitte nicht solche Handlungen, uns fehlen dringend alle Arten von Hilfskräften für das Allgemeinwohl.

Hoheitsrechte sind Rechte, die denen, die sich für unser Wohl verpflichtet fühlen und verpflichtet sind, ermöglichen sollen, auch effektiv zu helfen. Da finde ich solche In-Frage-Stellungen auch nicht gut.

Alles Gute!


Finnsko288 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 19:52

Umgotteswillen wollte bzw möchte ich hier etwas unterstellen.Ich habe größten Respekt vor diesen Leuten!Und ich glaube ich habe es vielleicht ein bisschen falsch ausgedrückt,wenn es vielleicht blöd rüberkommt.Aber ich habe nie eine Antwort darauf gefunden da immer in Dokumentationen gesagt wird weil die Sanis Sonderrechte haben,dürfen sie mit Blaulicht fahren.

RedPanther  21.06.2024, 19:58

Ich denke nicht, dass solche Einsätze gefragt sind, bei denen erst von einem potentiell bedrohlichen Notfall ausgegangen wurde und dieser sich vor Ort dann als Bagatelle herausstellt. Das ist so offensichtlich....

Die Frage wird auf Einsätze bezogen sein, die ohne Sonderrechte alarmiert wurden (z.B. Schmerzen im Finger seit einer Woche) und bei denen der Fahrer dann beschließt, jetzt dann doch die beiden Knöpfchen zu drücken.

Hoheitsrechte sind Rechte, die denen, die sich für unser Wohl verpflichtet fühlen und verpflichtet sind, ermöglichen sollen, auch effektiv zu helfen. Da finde ich solche In-Frage-Stellungen auch nicht gut.

Erstens erfüllt der Rettungsdienst keine hoheitlichen Aufgaben. Nichtmal dann, wenn er von der Berufsfeuerwehr betrieben wird, welche im Einsatz als Feuerwehr sehr wohl hoheitliche Aufgaben erfüllt.

Zweitens ist es kein Freibrief für ein Fehlverhalten, wenn man in einem hoheitlichen, gesundheitlichen oder sozialen Dienst tätig ist. Ich sehe es sogar eher so, dass gerade in der Tätigkeit als hoheitlicher Aufgabenträger ein Fehlverhalten inakzeptabel ist. Wie soll man jemandem vertrauen, der sich nicht benehmen kann?

Doktorelektrik  21.06.2024, 20:04
@RedPanther

Danke für deine Belehrungen - und deinen Generalverdacht. Statt dann die Vokabel Sonderrechte einzuführen und zu erklären, kommt das. Schwach. Es lebe die Definition und Wortklauberei.

RedPanther  21.06.2024, 20:15
@Doktorelektrik

Erstens: Dir scheint zu entgehen, dass ich selbst (noch) im Rettungsdienst arbeite. Ich weiß aus eigener Hand, dass wir keine Heiligen sind.

Zweitens: Dich angesichts des Wortes "Sonderrechte", unter dem sich jeder was vorstellen kann der die deutsche Sprache halbwegs versteht, wegen fehlender Einführung zu beklagen ist ein starkes Stück, nachdem du im anderen Kommentar die Vokabel "pekuniär" nicht eingeführt hast.

Drittens: Lerne bitte die deutsche Sprache. Wenn ich sage, dass einer von tausenden mal ein Fehlverhalten begeht und dieses verurteile, sage ich damit nicht dass die anderen tausende dasselbe Fehlverhalten begehen.

Doktorelektrik  21.06.2024, 20:23
@RedPanther

Nach DIN müsstest du deine Nummerierungen gliedern und weiterführen, dann kann man das auch ordentlich verstehen. Danke für das versprühte Gift.

Das ungeschriebene "eins von tausend" habe ich wohl irgendwo überlesen, entschuldige meine Flüchtigkeit.

Gerade, wenn du im Rettungsdienst arbeitest, solltest du dir mal überlegen, was deine Antwort wohl auslösen wird - und sich dann wundern, wenn zu wenige zu spät freie Bahn schaffen.... .

RedPanther  21.06.2024, 21:16
@Doktorelektrik
Gerade, wenn du im Rettungsdienst arbeitest, solltest du dir mal überlegen, was deine Antwort wohl auslösen wird - und sich dann wundern, wenn zu wenige zu spät freie Bahn schaffen.... .

Was soll sie denn auslösen?

Dass unter 1000 Fahrten mit Sonderrechten mal eine missbräuchlich ist, ändert nichts daran dass bei den anderen 999 von einem bedrohlichen Notfall ausgegangen wird bis man's besser weiß. Also warum sollte der gemeine Autofahrer annehmen, jetzt den einen von tausend Fällen vor sich zu haben?

Zumal es jetzt nicht so ist, dass viele zusätzliche Patienten sterben würden, wenn wir pro Fahrt einen Autofahrer mehr hätten, der nicht direkt Platz macht. Selbst bei den akut lebensbedrohlichen Fällen kommt es nicht auf die Sekunden an.

Wenn dem so wäre, hätten wir anderswo noch sehr viel mehr Potential zur Zeitersparnis. Ich kann dir allein bei meinem Arbeitgeber 10 Kollegen namentlich nennen, die bei Alarm die "ausgerückt" Meldung absetzen und dann erstmal noch schnell eine rauchen, bevor sie sich tatsächlich in den RTW setzen. Arbeitgeber weiß es, sieht sich aber außer Stande dies zu sanktionieren - wir haben sowieso schon akuten Personalmangel.

Von Kollegen, die zu einer leitliniengerechten und zügigen Patientenversorgung nicht fähig sind, mal ganz zu schweigen.

Wie gesagt, Rettungsdienstler sind keine Heiligen.

Wenn ein Einsatz als dringend angeordnet wird, kann Blaulicht klar eingesetzt werden, auch wenn sich später herausstellt, dass es z. B. nur ein Fehlalarm war.

Eine Diagnose kann ein Arzt ja erst stellen, wenn er vor Ort ist. Das Selbe gilt für Feueralarm oder sonstige Notrufe.

Dann nutzt der Fahrer ohne Anordnung und ohne Gründe Sonder- Wegerechte und muss für Blitzer und andere Verkehrsverstösse Verantwortung übernehmen.
In der Realität werden dann doch irgendwie Sonder- Wegerechte frei gegeben.
Ich denke aber dass es den Fall relativ selten gibt, da dies bei denen häufig angeordnet wird.

lg

...ich glaube, die Frage stellt sich gar nicht. Sonderrechte werden (von der Zentrale...je nach Dringlichkeit) erteilt oder nicht und fertig. Der Notarzt (oder der Fahrer) können nicht wirklich über die Dringlichkeit wissen und müssen sich auf die Infos der Zentrale verlassen. Also werden Sonderrechte eher nicht missbräuchlich genutzt.

Missbräuchlich Blaulicht und Sirene zu verwenden, kostet nur 20 €.

Allerdings: Man verstößt dann ja wahrscheinlich auch gegen eine ganze Reihe anderer Verkehrsregeln. Man missachtet Tempolimits und Vorfahrtsregeln, fährt über rote Ampeln... Das läppert sich zusammen.


Doktorelektrik  21.06.2024, 19:49

Bitte lasse hier mit solchen "Auskünften" kein falsches Bild stehen. Da hätte ich mehr von dir erwartet, nicht nur eine pekuniäre Bagatellisierung.

RedPanther  21.06.2024, 20:02
@Doktorelektrik

Welches falsche Bild denn?

Es gibt Kollegen im Rettungsdienst, die aus eigenem Entschluss mit Sonder- und Wegerecht losfahren, obwohl die Voraussetzungen nach § 35 und § 38 StVO nicht gegeben sind. Beispielsweise zum Dönerladen oder weil sie die Einweisung aus dem Pflegeheim unbedingt noch vor dem Fußballspiel schaffen wollen. Das ist Realität und das ist ein Fehlverhalten.

Und es ist auch Realität, dass der Verstoß an sich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit ist, aber jeder andere Verstoß voll gültig bleibt.