Was passiert mit meinem It. Ausweis / Reisepass wenn ich die Deutsche Staatsbürgerschaft beantrage?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

siehe hier

Deutsche Staatsangehörigkeit - Italienisches Honorarkonsulat Bremen (consolato-onorario-brema.de)

Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit
Aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen Italien und Deutschland gelangt seit dem 22.12.2002 Art. 87, Abs.3 des deutschen Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zur Anwendung, jetzt § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetz StAG, (zuletzt geändert durch das Zuwanderungsgesetz das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist und letztlich durch Artikel 6 Nr. 9 des Gesetzes vom 14. März 2005, BGBl. I S. 721), demzufolge können Bürger der Europäischen Union die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen erwerben, in Beachtung des Gegenseitigkeitsprinzips. Daher kann ein Deutscher beim Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten.
Ein italienischer Staatsangehöriger Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung der italienischen unter folgenden Voraussetzungen:
Der Betreffende:
- muss 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland ansässig sein;
- muss sich zur Achtung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen;
- darf keine Aktivitäten ausüben, die den Verfassungsgrundsätzen zuwiderlaufen;
- muss fähig sein, den eigenen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bestreiten;
- darf nicht wegen einer Straftat (mit Ausnahme von Bagatelldelikten) verurteilt worden sein;
- muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

-> Somit musst du deine italienische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Und dann gelten italienischer Reisepass und Ausweis ganz normal bis zum Ablaufdatum. Du kannst dir danach auch neue holen ( Wenn du in Italien nicht gemeldet bist, vermutlich Konsulat oder Botschaft, wenn du in Italien irgendwo gemeldet bist in deiner Heimatgemeinde. So ist es zumindest für Deutsche, und ich vermute, es ist bei Italienern nicht viel anders). Du kannst also ohne weiteres zwei Pässe haben ( deutsch und italienisch).

Nichts passiert damit. Du behaeltst ja deine italienische Staatsangehoerigkeit bei und wirst nach der Einbuergerung 2 Staatsangehoerigkeiten bessitzen. Oder willst du die aufgeben?