Was passiert mit meinem Gutscheinen ?

1 Antwort

Kommt auf den Grund der Schließung an - ist der Laden insolvent… Spar dir die Mühe, due paar cent sind die Mühe nicht wert (so mein Rat, gesetzlich kannst du dich in die Reihe der Gläubiger einschreiben lassen!)

https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/recht/wirtschaftsrecht/allgemeines-vertragsrecht/rechtsgrundlage-bei-gutscheinen-4057952

Auszug:

Bei einer Geschäftsaufgabe stellt sich häufig das Problem, ob ein Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheinwertes besteht. Dabei ist zu differenzieren, ob die Geschäftsaufgabe aufgrund einer Insolvenz oder aus anderen Gründen erfolgt. Im Falle der Insolvenz muss die Forderung auf Auszahlung des Gutscheins zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Der Kunde wird in diesen Fällen oft nur einen kleinen Bruchteil der Summe erhalten. Bei einer Geschäftsaufgabe aus anderen Gründen (z. B. wegen Alters) ist der Gutscheinaussteller verpflichtet, den Gutscheinwert auszuzahlen. Er kann sich aber nach Ablauf von drei Jahren seit Ausstellung auf Verjährung berufen. Sollte das Geschäft durch einen Nachfolger fortgeführt werden, ist dieser nur zur Auszahlung verpflichtet, wenn er den Betrieb als Ganzes übernommen hat und nicht bloß beispielsweise den Geschäftsnamen.