Was passiert bei einer nicht „bestandenen“ Revisionsprüfung?

2 Antworten

Kann alles und nichts sein.

Ich hatte schon Prüfungen, da habe ich 5 Minuten eine Auswertung zusammen gebaut, ausgeführt, dem Prüfer geschickt, noch kurz am Telefon ein zwei Details geklärt und fertig oder gar nichts liefern müssen, weil sie elektronische Akten geprüft haben ob die Fälle stichprobenartig ordentlich bearbeitet waren bis hin zu welchen wo einige Mitarbeiter teils über Wochen gebunden waren.

Hängt ganz davon ab wer prüft (intern, extern,...) was geprüft wird, mit welchem Schwerpunkt und welchem Umfang.

Die Prüfer sammeln alles, werten es aus, klären ggf Rückfragen und dann schreiben sie ihren Bericht. Oft gibt es einen ersten Entwurf zur Prüfung, wo geprüfte Bereiche ggf noch kleine Dinge klarstellen können gegenüber dem Prüfer, bevor der finale Bericht kommt.

Folgen können offizielle Mängel im Prüfungsbericht sein, die dann mit Frist behoben werden müssen und auch veröffentlicht werden. Je nach Prüfung nur intern z.B. im der Führungsebene ider auch dirch due Aufsicht. Je nach schwere nur eine Empfehlung was zu ändern, über Auflage was zu ändern mit Frist bis schlimmstenfalls vorübergehender Einstellung des Bankbetriebes.

Falls dabei Dinge wie interner Betrug auffallen, kann das natürlich in Entlassungen enden, sonst aber nicht. Außer die Mitarbeiter wurden vorher schon abgemahnt und haben etwas wieder getan oder eine Führungskraft hat massiv Mist gebaut oder Mängelbeseitigungen nicht vorgenommen bzw. durch Mitarbeiter vornehmen lassen. Normale Mitarbeiter haben außer bei groben Fehlverhalten nichts zu befürchten.

Das ist ein weites Feld. Interne Revision? Externe Revision? Was ist der Grund?

Ganz generell ist die INTERNE Revision (oft auch Innenrevision genannt) dafür da, die Bank über regelmässige systemische Prüfungen laufend zu testen um sicherzustellen, dass die Prozesse und Miarbeiter korrekt und nach Vorschrift arbeiten. Grundlage dafür ist u.a. das Unternehmenshanduch mit den Arbeitsanweisungen. Aber sie kann auch fallbezogen prüfen, wenn irgendwas vorgefallen ist.

Die externe Revision ist entweder die sogenannte "gesetzliche Prüfung" deren Grundlage dann in letzter Konsequenz ein Testat der ordentlichen Geschäftsführung ist oder es kann auch eine Sonderprüfung des BaFin sein.

Wie lange das dauert ist pauschal nicht zu sagen, das kommt auf den Prüfungsumfang und oder die Hintergründe drauf an.

Das gleiche gilt für die Folgenfrage. In der Regel ist es so, dass es einen Prüfungsbericht gibt, in dem die Mängel stehen und die Bank muss diese dann abstellen innerhalb einer bestimmten Zeit. In den persönlichen Bereich geht das aber eher selten, sofern da nichts eklatantes aufgedeckt wird.

Besser kann ich Dir das mit den Infos nicht beantworten.

Gruss