Was passiert bei einem Ohnmachtsanfall in einem Reinraum?

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Hier sind zwei Rechtsgüter abzuwägen: Die Menschenrettung gegen die Sicherung materieller Werte. Das Menschenleben und dessen Erhaltung (die Bewusstlosigkeit ist tatsächlich ein lebensbedrohender Zustand, wenn nicht durch Ersthelfer sofort eingegriffen wird) ist in dem Fall eindeutig das höhere Rechtsgut. Eventuelle Gewinneinbußen haben dahinter zurück zu stehen. Ganz abgesehen davon gibt es von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) mächtig eins auf den Deckel, wenn die Rettungsarbeiten behindert würden - zumal mindestens ein betrieblicher Ersthelfer, egal ob in Reinraum-Kleidung oder nicht, vorgehalten werden muss und als erstes Glied der Rettungskette greifen muss.

Zum einen greift hier der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB und zum anderen, über ein Hilfskonstrukt, die Körperverletzung durch Unterlassung. Verantwortlich wäre in dem Fall der Sicherheitsverantwortliche bzw. -ingenieur (nicht: Sicherheitsbeauftragte!).

Über entsprechende "Dienstanweisungen" darf man sich getrost hinwegsetzen. Einzige Ausnahme: Eigengefährdung der helfenden Personen / des Rettungsdienstpersonals. Ist aber auch im §323c StGB geregelt. Doch selbst dem kann, z.B. beim Einsatz von Laser-Technologie o.ä., schnell durch das Betätigen des Not-Aus-Schalters Abhilfe geschaffen werden.

Hinzu kommt, dass eine gemeldete Bewusstlosigkeit in einem Standardkatalog der Einsatzstichworte üblicherweise immer den Notarzt-Einsatz mit auslöst. Ergo bekommst Du es mit mindestens 4 Personen (2* RTW, 2* NEF) zu tun, die ohne Rücksicht auf Verluste (es geht um einen Menschen!) fröhlich in den Reinraum spazieren.

Hallo...

Die Firma würde sich strafbar machen, wenn sie der bewusstlosen Mitarbeiterin keine Hilfe bietet. Wenn also kein anderer Mitarbeiter fachmännisch helfen kann, müssen die Sanitäter rein... Sie müsste ja so oder so geholt werden, wenn die Mitarbeiterin bewusstlos ist. Sonst wäre es ja unterlassene Hilfeleistung! Ich denke die Firmen sind bei soetwas auch versichert...

Viele liebe Grüße, Princess ♥

Da wird die Firma wohl gegen solche Fälle versichert sein müssen. Gerade wenn man sich auf Technologie spezialisiert hat, wird man nichts dem Zufall überlassen.