Was kommt bei der Bewerbung in „Titel“ rein?
12 Antworten
Hast du einen Titel wie „Doktor“?
wenn nein dann einfach freilassen ;)
Ist kein Mussfeld
Zum Beispiel: Doktor, Graf, Professor oder ähnliches
Professor, Doktor, Diplom* (* = irgendetwas), also im Prinzip akademische Titel, sofern sie denn durch ein Gesetz geschützt sind.
Aha, der eine (Wapiti201264) sagt: Prof. ist KEIN akademischer Titel, Du sagst, JA, es wäre einer. Und nun? Vielleicht könnt ihr beiden euch erst einmal auf eine Definition einigen.
Das mit dem Prof. ist etwas schwierig... weil er als akademischer Titel, aber auch als Berufsbezeichnung vergeben werden kann. Kommt also nicht nur auf die Verleihung, sondern ggfs. auch auf die Landesgesetze an, da diese ja rechtsgebend für das Hochschulwesen sind.
Ja und nun? Käme der "Titel", der "Grad" (als Prof.) jetzt in die Titelzeile, ja oder nein? Darum geht es doch den Fragesteller.
"Professor ist eine Amts- und Berufsbezeichnung oder ein akademische Titel" (lt. Wikipedia). Aber deshalb habe ich geschrieben "durch ein Gesetz". Ich dachte, das reicht, sonst hätte ich mir die Mühe machen müssen, es zu erklären; dazu hatte ich aber keine Lust.
Doch, es ist ein Titel. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen Grad und Titel - also nicht in einen Topf werfen.
Gar nichts, wenn du keinen vorangestellten Titel wie Magister, Doktor, Bachelor etc. hast.
Bachelor ist ein akademische Grad und kein Titel, wenn dann ist der auch dem Namen nachgestellt....
Da gehört zum Beispiel ein Dr. Titel oder ähnliches hin.
Nein.
Dr., Dipl. *, Master/Bachelor of... usw. sind alles akademische Grade, keine Titel.
Ein akademischer Titel wäre aber der Prof.