Was kann passieren?

4 Antworten

Vielleicht solltest Du mal angeben warum Deine Betreuerin gegen die Katze ist. Das geschieht nämlich sicher nicht weil sie Dich ärgern will, sondern sie wird ganz bestimmt einen Grund dafür genannt haben.


Linda241996 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 09:19

Sie hat keinen Grund dafür genannt

Artus01  01.10.2024, 09:20
@Linda241996

Sorry, aber das glaube ich nicht, oder Du kennst den Grund bereits ........

Linda241996 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 09:21
@Artus01

Sie hat mir wirklich keinen Grund genannt und ich kenne den Grund nicht

Artus01  01.10.2024, 09:22
@Linda241996

Dann wird man Dir die Katze auch nicht wegnehmen.

Ich glaube das alles trotzdem nicht.

Kann mir da trotzdem was passieren?

Wenn du dazu in der Lage bist, die Katze artgerecht zu halten und dich um diese angemessen zu kümmern, wird dir diese auch nicht weggenommen.

Und kann die Betreuung aufgehoben werden von meiner Seite aus oder kann das wenn man Schulden hat nicht aufgehoben werden?

Ob du Schulden hast ist irrelevant. Entscheidend ist, ob das Betreuungsgericht der Auffassung ist, dass du fähig bist, die Situation klar zu überblicken und dich aus freiem Willen dazu entscheidest, keinen Betreuer haben zu wollen. Im Zweifel muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Linda241996 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 17:17

Ok super danke also ich kümmere mich artgerecht um die Katze, meine Betreuerin meinte halt das bei einer Aufhebung es auch passiert das dem nicht stattgegeben Wird wegen meinen Schulden deswegen die frage

ruhrgur  30.09.2024, 17:23
@Linda241996

Schulden allein sind noch kein Grund, um eine Betretung anzuordnen. Für das Gericht sollte allerdings ersichtlich sein, dass du mit diesen tatsächlich auch zurechtkommst, es also bspw. ohne die Hilfe eines Betreuers schaffst, Termine bei einer Schuldnerberatungsstelle zu machen, diese wahrzunehmen, die getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen, usw.

Linda241996 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 17:26
@ruhrgur

Ja das kann ich ohne Betreuer definitiv hoffe es klappt das ich die loswerde die tut mir nicjt gut alles was mir gut tut das will sie nicjt

Einen entsprechenden behördlichen Verwaltungsakt, der ist Voraussetzung, kann das Veterinäramt nur erwirken, wenn das Tier vernachlässigt wird oder sonstwie gegen Tierschutzrecht verstoßen wird. Aus Lust und Laune geht das nicht und Blabla von der Ollen reicht erst recht nicht. Natürlich dürfen betreute Personen Tiere halten.

das dem nicht stattgegeben Wird wegen meinen Schulden

Nach dem Kracher mit dem Veterinäramt würde ich der Frau keine Silbe mehr glauben.

In erster Linie hebt derart gesetzliche Betreuung das zuständige Gericht auf. Die Sache mit der Katze ist da unproblematischer, wenn es keinen Grund dafür gibt, warum man dir Tierhaltung untersagen könnte.