Was kann passieren?
Meine gesetzliche betreuerin hat heute erfahren von mir das ich eine Katze habe, und habe ihr auch gesagt das ich einen Brief an das Amtsgericht geschrieben habe bezüglich einer Aufhebung der Betreuung.
Jetzt ist es so das sie sich auch ans vetamt wenden will das mir die Katze weg genommen wird aber ich bin ja neu hier im schwalm eder kreis und hier kennt man micj nicjt. Kann mir da trotzdem was passieren? Und kann die Betreuung aufgehoben werden von meiner Seite aus oder kann das wenn man Schulden hat nicht aufgehoben werden?
4 Antworten
Vielleicht solltest Du mal angeben warum Deine Betreuerin gegen die Katze ist. Das geschieht nämlich sicher nicht weil sie Dich ärgern will, sondern sie wird ganz bestimmt einen Grund dafür genannt haben.
Sorry, aber das glaube ich nicht, oder Du kennst den Grund bereits ........
Sie hat mir wirklich keinen Grund genannt und ich kenne den Grund nicht
Kann mir da trotzdem was passieren?
Wenn du dazu in der Lage bist, die Katze artgerecht zu halten und dich um diese angemessen zu kümmern, wird dir diese auch nicht weggenommen.
Und kann die Betreuung aufgehoben werden von meiner Seite aus oder kann das wenn man Schulden hat nicht aufgehoben werden?
Ob du Schulden hast ist irrelevant. Entscheidend ist, ob das Betreuungsgericht der Auffassung ist, dass du fähig bist, die Situation klar zu überblicken und dich aus freiem Willen dazu entscheidest, keinen Betreuer haben zu wollen. Im Zweifel muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
LG
Ok super danke also ich kümmere mich artgerecht um die Katze, meine Betreuerin meinte halt das bei einer Aufhebung es auch passiert das dem nicht stattgegeben Wird wegen meinen Schulden deswegen die frage
Schulden allein sind noch kein Grund, um eine Betretung anzuordnen. Für das Gericht sollte allerdings ersichtlich sein, dass du mit diesen tatsächlich auch zurechtkommst, es also bspw. ohne die Hilfe eines Betreuers schaffst, Termine bei einer Schuldnerberatungsstelle zu machen, diese wahrzunehmen, die getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen, usw.
Ja das kann ich ohne Betreuer definitiv hoffe es klappt das ich die loswerde die tut mir nicjt gut alles was mir gut tut das will sie nicjt
Einen entsprechenden behördlichen Verwaltungsakt, der ist Voraussetzung, kann das Veterinäramt nur erwirken, wenn das Tier vernachlässigt wird oder sonstwie gegen Tierschutzrecht verstoßen wird. Aus Lust und Laune geht das nicht und Blabla von der Ollen reicht erst recht nicht. Natürlich dürfen betreute Personen Tiere halten.
das dem nicht stattgegeben Wird wegen meinen Schulden
Nach dem Kracher mit dem Veterinäramt würde ich der Frau keine Silbe mehr glauben.
In erster Linie hebt derart gesetzliche Betreuung das zuständige Gericht auf. Die Sache mit der Katze ist da unproblematischer, wenn es keinen Grund dafür gibt, warum man dir Tierhaltung untersagen könnte.
Sie hat keinen Grund dafür genannt