Was kann ich gegen diese haare machen das sie wieder braun werden?

2 Antworten

Das Wichtigste in Kürze

1. Unzufriedenheit mit Haarschnitt: Ist der Kunde mit dem Haarschnitt unzufrieden, kann er allenfalls dann Ansprüche geltend machen, wenn die Leistung des Friseurs objektiv handwerklich mangelhaft ist.

2. Rechte bei mangelhaftem Haarschnitt: Der Kunde hat das Recht auf Nachbesserung der misslungenen Frisur. Möglich ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Ersatz der Fahrtkosten.

3. Schmerzensgeld: Friseurkunden können Schmerzensgeld für eine misslungene Frisur fordern, wenn sie körperliche Verletzungen oder seelische Beeinträchtigungen erlitten haben. Voraussetzung ist eine ernsthafte Beeinträchtigung des Wohlbefindens, wozu auch psychische Belastungen aufgrund einer misslungenen Frisur zählen.

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Punkt drei würde ich nun nicht fordern, aber die ersten zwei schon.

Danke. Ich meinte zu der Frisurin das es gut aussehen würde weil sie so nett war das ich nicht so gemein sein wollte.. leidef kann ich das nicht mehr ändern weshalb ich meine Haare jetzt erneut aber selber färben werde.