Was ist ein NICHT geschützter Beruf? - Was bedeutet das?
Was bedeutet das? Was heißt das für die Person die einen solchen Beruf ausübt?
9 Antworten
Es gibt nicht geschützte Berufsbezeichnungen. Dafür gibt es dann keine festgelegten Ausbildungsordnungen.
Für den Ausübenden heißt das, daß er sich auch dann so nennen darf, wenn er gar keine entsprechende Ausbildung gemacht hat.
in den 80er Jahren noch Rettungssanitäter... - ist aber zwischenzeitlich ein Ausbildungsberuf geworden
Selbst der Beruf eines Leichenbestatters ist mittlerweile ein Eingetragener Beruf wobei man hier auch noch Unterschiede macht z.B. zum Krematoriums Techniker oder dem eigentlichen Leichenbestatter. Es gibt immer wenigere Berufe die eigentlich in der Bezeichnung Frei sind
Das sind Berufe, die keine stattliche Anerkennung haben. Im Prinzip kann die jeder ausüben, ohne eine Qualifikation dafür nachweisen zu müssen.
Das heißt für den Ausübenden, dass er unter umständen auch keine Förderung bekommt, solange diese Förderung von einer abgeschlossenen Ausbildung abhängt. Da sich jeder Scharlatan auch so nennen darf, ist das Negativ für den Ruf dieser Berufe. Das heißt man mus wirklich gute Qualität liefern, weil der gute Ruf, den man persönlich hat, das ganze Kapital ist, was man einsetzt.
Zum Beispiel Yogalehrer. Es gibt welche die haben eine gute Ausbildung (z.B. über Yoga-Vidya) oder haben mal einen VHS-Kurs besucht für 2 Wochen und nennen sich dann Yogalehrer. Es gibt keine staatliche Vorschrift, wann man sich so nennen darf. Deshalb haben Yogalehrer die von anderem Beruf umgeschult haben (Bankkaufmann z.B.) Probleme die Kurse bei den Krankenkassen anzumelden. Haben sie einen Medizinischen Vorberuf haben sie diese Probleme nicht.
Der Beruf ist also nicht geschützt, was für die ernsthaften dabei sehr nachteilig ist.
Jeder darf sich diese Berufsbezeichnung zulegen, z.B. Künstler oder Wahrsager. Zahnarzt darfst du dich nur nennen, wenn du tatsächlich Zahnarzt bist.
das heißt, daß sich jeder so eine Berufsbezeichnung zulegen kann, egal welche Qualifikation er hat.
Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.
Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse. Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die §§ 3, 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs. Siehe Wiki.
wie Makler bspw.