Was ist ein Meldeversäumnis?

5 Antworten

Hier aus den Net. Sperrzeit

Grundsätzlich kann eine Sperrzeit verhängt werden, wenn der Arbeitslose sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben.

Im Wesentlichen gibt es fünf Fallgruppen:

Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe (§ 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III): Erfolgt bei eigenes Herbeiführen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. durch eigene Kündigung, Schließen eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages, Kündigung durch Arbeitgeber wegen vertragswidrigem Verhalten) Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III): Erfolgt bei Ablehnung oder Nichtantritt eines Vermittlungsangebotes Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen (§ 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III) Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (§ 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 und 5 SGB III) Sperrzeit bei Meldeversäumnis (§ 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 SGB III): Erfolgt bei Nichtmelden oder Nichterscheinen zu einem Termin bei der Arbeitsagentur oder einer psychologischen Untersuchung sowie bei verspäteter Meldung als Arbeitssuchender (siehe Abschnitt "Frühzeitige Meldung als Arbeitssuchender") Eine Sperrzeit kann - anders als früher - auch bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes durch einen als arbeitssuchend gemeldeten Arbeitnehmer (Nichtarbeitsloser) vorgenommen werden, wenn er ein Stellenangebot ablehnt. Auch wer ein Arbeitsangebot wegen überhöhter Lohnvorstellungen ablehnt, kann gesperrt werden. Nach Meinung des Sozialgerichts Reutlingen müssen Arbeitslose mit einem Verdienst nahe der Arbeitslosengeldhöhe zufrieden sein. (Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14.10.2004, Aktenzeichen: S 8 AL 2244/03).

Die Dauer der Sperrzeit beträgt grundsätzlich zwölf Wochen, in wenigen Härtefällen ist die Sperrzeit auf sechs Wochen, in besonders vorgeschrieben Fällen auf drei Wochen zu kürzen. Im Falle unzureichenden Eigenbemühungen beträgt sie generell nur zwei Wochen, bei einem Meldeversäumnis nur eine Woche.

Die Sperrzeit beginnt am Tag nach dem begründenden Ereignis (§ 144 Absatz 2 SGB III).

Rechtstipp: Bietet das Agentur für Arbeit eine Tätigkeit, Ausbildung oder Weiterbildung an, muss es immer über Voraussetzungen und Folgen des Eintritts einer Sperrzeit belehren Andernfalls ist eine verhängte Sperrzeit rechtswidrig. Auch kann eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen nur verhängt werden, wenn über die Rechtsfolgen zuvor belehrt wurde.

Die Agentur für Arbeit muss dem Arbeitslosen zudem vor der Verhängung einer Sperrzeit Gelegenheit geben, sich zu äußern und gegebenenfalls wichtige Gründe anzuführen (siehe nachfolgender Abschnitt). Schildern Sie dabei möglichst ausführlich die Gründe. Denken Sie daran, dass bei Kündigungen in der Regel auch der Arbeitgeber befragt wird. Bei gegensätzlichen Aussagen muss allerdings in der Regel zu Gunsten des Arbeitslosen entschieden werden. Wurde eine Sperrzeit ohne vorherige Möglichkeit zur Stellungnahme ausgesprochen, sollten Sie Widerspruch einlegen.

Die Folgen der Sperrzeit: In der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt sich in jedem Fall um die Sperrzeit, bei Arbeitsaufgabe sogar um ein Viertel des Gesamtanspruchs. Hat also ein Arbeitsloser selbst gekündigt und normalerweise zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, so bewirkt die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, dass drei Monate weniger Anspruch, also nur noch neun Monate, bestehen.

Gibt der Arbeitslose innerhalb der Arbeitslosigkeit für mindestens 21 Wochen Sperrzeit Anlass, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld sogar völlig (§ 147 Absatz 1 Nr. 2 SGB III). Dabei werden auch Sperrzeiten vor der Arbeitslosigkeit (z. B. Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe) berücksichtigt, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate eingetreten sind und nicht bereits zu einem Erlöschen geführt haben.

Meldet sich ein Arbeitnehmer arbeitslos und bekommt er von der Mitarbeiterin bei der Agentur für Arbeit einen weiteren Termin für den nächsten Monat mitgeteilt, so ist ihm das Arbeitslosengeld ganz zu streichen, wenn er weder den nächsten Termin einhält noch die Arbeitsagentur darüber informiert, dass er umzieht. Dass seine Freundin einen Nachsendeauftrag für seine Post aufgegeben hat, interessiert nicht. Er hätte die Adressänderung persönlich mitteilen müssen. (Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 10.03.2005, Aktenzeichen: S 8 AL 609/03).

Dass sich jemand nicht fristgerecht gemeldet hat. Man muss sich in gewissen Abständen immer wieder dort persönlich melden. Eine Verletzung dieser Auflage kann zu Kürzungen oder auch Streuchungen von Leistungen führen.


BoiledFrog 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 14:51

Das heißt, das dient lediglich dazu, dass Bezüge gestrichen werden?

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Nussbecher  18.12.2010, 15:00
@BoiledFrog

wieso dient? Es geht darum, dass der Arbeitssuchende bereit ist für die Leistungen, die er bezieht auch etwas zu tun. Sie gehen zurecht davon aus, dass, wenn jemand sich nicht an diese Pflichten hält sich auch nicht an Pflichten in der Arbeit hält und somit auch nicht wirklich arbeiten will und kein Interesse hat. Wir alle haben Pflichten, man sollte diesen eben nachkommen! Alleine schon aus Anstand denen gegenüber, die ihr Geld dafür mit abgeben, dass solche Leistungen überhaupt gezahlt werden!

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Du hast etwas gar nicht oder zu spät gemeldet: z.B. ein Einkommen, einen Umzug/Wohnungswechsel, eine Krankschreibung, usw.


BoiledFrog 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 14:51

Das heißt, das dient lediglich dazu, dass Bezüge gestrichen werden?

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user1319  18.12.2010, 15:06
@BoiledFrog

Wie kam es denn zu diesem Versäumnis? Wenn Du das dem Amt plausibel erklären kannst, wird auch nichts gesperrt.

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Mentaler  29.02.2012, 23:56
@user1319

Zu dem Versäumnis kam es, da der brief überhaupt nicht angekommen ist, und daher nicht wahrgenommen werden konnte, wenn man nichts davon weiß.

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Wenn Du Fristen überschreitest oder ignorierst, in denen Du Dich hättest beim Arbeitsamt melden müssen. In der Regel wird das mit Sperrzeiten sanktioniert...

Du musst dich an bestimmte Meldefristen halten. Wenn du dies nicht machst, dann ist das ein Meldeversäumnis.