Recht (BGB) - Kann ein geschäftsunfähiges Kind ein Geschenk annehmen, wenn...
Hey ihr Lieben,
ich hoffe, ich finde hier jemanden unter euch, der sich mit dem Bereich Recht etwas auskennt. Ich studiere kein Jura, muss aber auch in meinem Studium die Grundzüge des Rechts mal kennenlernen. Und im Bezug auf Rechtsgeschäfte habe ich noch eine Frage zu dieser Aufgabe:
Ein sechsjähriges Kind bekommt ein Plüschtier geschenkt. Die Mutter erhebt keinen Einspruch. Kann das Kind das Geschenk rechtskräftig annehmen?
Ich weiß, dass das Kind mit sechs Jahren noch geschäftsunfähig ist. Also sind alle Rechtsgeschäfte des Kindes nichtig und können nur durch die Eltern geschehen. Daher müssten die Eltern dann ja das Geschenk für ihr Kind annehmen. In diesem Fall "erhebt die Mutter keinen Einspruch". Nimmt sie das Geschenk dadurch jetzt an oder nicht? Genaue Interpretation von Begriffen und ihrer Bedeutung ist nicht so meine Lieblingsaufgabe...
Oder ist die Antwort einfach "Nein", weil das Kind das Geschenk nicht selber annehmen kann?
Ich bin am verzweifeln... Kann mir jemand helfen?