Was ist die strafe dafür?

1 Antwort

Die Masturbation für den Fastenden erfordert keine Sühne

Frage:

Ich habe im Ramadan tagsüber masturbiert, ich bin 18 Jahre alt. Was ist die Sühne dafür, wenn ich weiß, dass die Sühne zwei aufeinanderfolgende Monate Fasten ist, die aber für mich schwerer als Berge sind, nicht wegen Krankheit? Ist es mir erlaubt, stattdessen 60 Arme zu speisen? Und wenn ich unbedingt fasten muss, muss ich es dann aufeinanderfolgend machen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seinen Anverwandten und Gefährten. Des Weiteren:

Die Masturbation ist verboten, ob im Ramadan oder zu einer anderen Zeit, wie in der Fatwa Nr. 7170 erläutert.

Wer im Ramadan tagsüber masturbiert und dabei ejakuliert, hat sein Fasten gebrochen und muss diesen Tag nachfasten, sich bei Allah reumütig zuwenden und um Vergebung bitten.

Es ist aber nach der überwiegenden Meinung der Gelehrten keine Sühne (Kaffarah) erforderlich, wie in den Fatwas Nr. 10509 und Nr. 7828 erläutert wird.

Und Allah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/ar/fatwa/18752/الاستمناء-للصائم-لا-يوجب-كفارة

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah