Was ist der Unterschied zwischen Interimistisch und Kommissarisch!?

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Beide Begriffe haben gemeinsam, dass sie im Gegensatz zu eigentlich stehen. Sowohl der kommissarische als auch der Interim-Träger eines Amtes oder Titels sind nicht die vollgültigen, eigentlichen Amtsträger, sondern stehen unter irgendeinem Vorbehalt. Deswegen kann es sein, dass diese Begriffe in der Alltagssprache oft nicht differenziert werden.

Der Begriff kommissarisch ist aber ein Terminus technicus und hat in juristischen Kontexten eine klare Bedeutung, die kommissarisch von Interim- unterscheidet: Der Unterschied besteht darin, dass dieser Vorbehalt bei kommissarisch sich auf die Legitimationsgrundlage bezieht, während er sich bei Interim- auf die Endgültigkeit der Besetzung bezieht.

Zwei Beispiele, an denen die Abgrenzung deutlich wird:

kommissarisch: Wenn in einem Verein auf der Mitgliederversammlung kein neuer Vorstand gewählt werden kann, dann bleibt der alte Vorstand kommissarisch im Amt. Hier muss der Begriff kommissarisch gewählt werden, weil der Vereinsvorstand sein Amt nicht auf dem üblichen Legitimationsweg erhalten hat. (Der Vorstand muss hier, logisch gesehen, auch nicht unbedingt ein Interimsvorstand sein, weil es sein kann, dass der Vorstand gar nicht neu besetzt wird – wenn es beispielsweise keine Kandidaten oder Kandidatinnen gibt. Es ist also denkbar, dass ein kommissarischer Vorstand die volle Wahlperiode über im Amt ist.)

Interim-: Der Fußballtrainer, der vom Vorstand des Vereins vorerst eingesetzt wird, bis ein neuer Trainer gefunden wird, nachdem der vorherige Trainer plötzlich entlassen worden ist, ist definitiv ein Interimstrainer. Er ist keinesfalls ein kommissarischer Trainer, weil er auf dem üblichen Legitimationsweg berufen wurde (vom Vorstand eingesetzt).

Daraus lässt sich die folgende Merkhilfe ableiten: Da viele Legimitationsverfahren heute Wahlen vorsehen, steht kommissarisch häufig im Gegensatz zu gewähltInterim- hingegen steht nicht im Gegensatz zu gewählt.