was ist der unterschied zwischen einer tatbestandsaufnahme und einer protokollaufnahme bei der verkehrsunfallaufnahme?

3 Antworten

Mit schweizer Verkehrsrecht kenne ich mich nur beiläufig aus. Offenbar gibt die Art des Unfalls ein Administrativverfahren gem. Bundesgesetz über den Strassenverkehr her: Drogeneinfluss, Alkohol, mittelschwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrvorschriften durch Missachten des Vortrittsrechts beim Abbiegen nach links vor einem entgegenkommenden Fahrzeug, grober Mangel an Aufmerksamkeit, überhöhte Geschwindigkeit mit Unfallfolge, Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - such dir das passende aus und warte Verfahrenseröffnung ab.

G imager761


Bitterkraut  20.03.2016, 17:21

und was hat das mit der Frage zu tun?

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allein vom begriff würde ich bei einem tatbestand davon ausgehen das es jemand daran schuld ist

bei einem protokoll gehe ich eher davon aus das es keinen schuldigen gibt/dieser noch nicht festgestellt werden kann

Eine Tatbestandsaufnahme ist es, wenn die Polizei zum Unfallort kommt und den Unfall dort aufnimmt.

Eine Protokollaufnahme ist es, wenn du zur Polizeidienststelle gehst, und dort den Unfall aufnehmen lässt, also zu Protokoll gibst.