Was ist das Völkerrechtssubjekt?

2 Antworten

Man unterscheidet immer, also bei jedem Rechtsgebiet, zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten.

Rechtssubjekte sind Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind (also natürliche oder juristische Personen). Rechtsobjekte dagegen sind zum Beispiel bewegliche Sachen, Grundstücke, Rechte und Forderungen - also alles, worum es bei rechtlichen Auseinandersetzungen gehen kann.

Das gleiche gilt natürlich auch im Völkerrecht. Typische Rechtssubjekte sind da vor allem Staaten und internationale Organisationen, natürliche Personen (also du und ich) in der Regel aber nicht.