Was ist das Völkerrechtssubjekt?

2 Antworten

Man unterscheidet immer, also bei jedem Rechtsgebiet, zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten.

Rechtssubjekte sind Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind (also natürliche oder juristische Personen). Rechtsobjekte dagegen sind zum Beispiel bewegliche Sachen, Grundstücke, Rechte und Forderungen - also alles, worum es bei rechtlichen Auseinandersetzungen gehen kann.

Das gleiche gilt natürlich auch im Völkerrecht. Typische Rechtssubjekte sind da vor allem Staaten und internationale Organisationen, natürliche Personen (also du und ich) in der Regel aber nicht.


mgrasek100  06.02.2023, 16:59

Jo exakt, noch vereinfachter kann man sagen das Reghtssubjekte eig rechtsfähig sind bzw eig deckungsgleich prozessfähig, obwohl die Prozessfähigkeit noch Vereine mit einschließt usw, im Völkerrecht kann genauso also nur der klagen der ein Völkerrechtssubjekt ist, zb Staaten

Obwohl sich daran so langsam auch was ändert, aleo im La Grand Urteil gestand der IGH dem Menschen als partielles Völkerrechtssubjekt zu/an.

Theoretisch könnte man über das Selbstbestimmungsrecht der Völker bzw über andere Dinge argumentieren, dass man selbst einen Staat gründen kann, als Boss dieses Landes könnte man klagen usw ;)

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ZazoWay 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 15:04

Vielen dank, jetzt habe ich es einigermaßen verstanden. Das war deutlich und verständlich erklärt. :)

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