Was hat die Polizei mit dem Amtsgericht zutun?
Was hat eigentlich die Polizei mit Amtsgericht zutun?
3 Antworten
Sie kann in Einzelfällen zur Vollstreckung von Urteilen hinzugezogen werden. Ansonsten hat die Polizei nichts mit einem Gericht zu tun.
Nichts.
Die Polizei kann das Amtsgericht unterstützen.
Es sind alles Landesbeschäftigte, wenn ich die Bundespolizei außen vor lasse.
Ämter sind austauschpflichtig. Das bedeutet, dass die Polizei auf Nachfrage durchaus Info über z.b. deine Vermögensverhältnisse erhält, wenn du mal einen Prozesskostenhilfe Antrag gestellt hast, oder mit wem du zu tun hast, wenn du als Zeuge bei Verhandlungen warst z.B.
Das ganze ist nur ein kurzer Anruf aber hilft bei Ermittlungen oft weiter. Natürlich wird diese austauschpflicht nicht an die große Glocke gehängt und gerne auch abgestritten.
Die Polizei ist immernoch kein Amt. Unababhängig davon, ist sie aber austauschpflichtig gegenüber eines Gerichtes.
Ämter sind in Deutschland untereinander Austausch*pflichtig*