Antwort
Ämter sind austauschpflichtig. Das bedeutet, dass die Polizei auf Nachfrage durchaus Info über z.b. deine Vermögensverhältnisse erhält, wenn du mal einen Prozesskostenhilfe Antrag gestellt hast, oder mit wem du zu tun hast, wenn du als Zeuge bei Verhandlungen warst z.B.
Das ganze ist nur ein kurzer Anruf aber hilft bei Ermittlungen oft weiter. Natürlich wird diese austauschpflicht nicht an die große Glocke gehängt und gerne auch abgestritten.