Was hätte man da für ne Chance?

4 Antworten

Wäre das Vergewaltigung?

Wie dir bereits in mehreren Fragen beantwortet wurde, handelt es sich hier selbstverständlich um eine Vergewaltigung. Der Täter handelt wider dem erkennbaren Willen des Opfers. Das Opfer muss nicht zwingend verbal „nein“ sagen, auch die Umstände können im Zweifel ausreichend sein, im konkret geschilderten Fall liegen bspw. Abwehrhandlungen vor.

Hätte man da vor Gericht ne Chance?

Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung sind keine privatklagefähigen Delikte. Sofern du hier also von einem Strafgericht sprichst, hat nicht „man“ eine Chance, sondern die StA. Sofern die Aussage der Geschädigten entsprechend glaubwürdig ist und der Angeschuldigte mit einer etwaigen Einlassung das Gericht nicht überzeugen kann, stehen die Chancen für eine Verurteilung nicht schlecht. Sofern weitere Beweise vorliegen würden (bspw. Untersuchung durch einen Facharzt für Rechtsmedizin unmittelbar nach der Tat), wäre das natürlich noch besser.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Melida18 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:20

Wäre es auch eine Vergewaltigung , wenn sie bei dem eindringen nix gemacht hat. Sondern erst nach dem würgen, sich gewehrt hat

ruhrgur  21.09.2024, 20:24
@Melida18

Ja. Selbst wenn im Voraus dem Geschlechtsverkehr zugestimmt worden wäre, hätte die Person jederzeit das Recht es sich anders zu überlegen.

Sofern es sich hierbei um keine hypothetische Frage handelt, wende dich bitte an Polizei oder Staatsanwaltschaft. Beraten kann dich u. a. auch der Weisse Ring e. V.

https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer-0

Melida18 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:30
@ruhrgur

Und wenn aus angst zugestimmt wurde?

Melida18 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:43
@ruhrgur

War das erkennbar das sie nicht möchte, weil sie hat nix gessagt. Sie ich nur hochgeprungen. Und er hat sie ins bett gedrückt und die Arme festgehalten

ruhrgur  21.09.2024, 20:53
@Melida18

Erneut: Im von dir geschilderten Fall ist es zu Abwehrhandlungen gekommen. Der Täter hat sich diesen durch Festhalten und Herunterdrücken sogar noch aktiv widersetzt. Hier kann man sich nicht einmal mehr wirklich streiten ob das Ganze einvernehmlich war, eine Vergewaltigung ist offenkundig.

Melida18 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 17:29
@ruhrgur

Ich hätte noch ne frage

Und zwar wenn man von einer Person schon mal Vergewaltigt wurdeUnd sich später aus angst und weil man in eine schockstarre fällt, nicht wehrt und aus Angst macht. Was die Person willWäre das eine erneute Vergewaltigung?

ruhrgur  23.09.2024, 17:34
@Melida18

Was das Opfer denkt ist unerheblich, es kommt, wie bereits mehrfach geschildert, darauf an, ob der Täter wider dem erkennbaren Willen des Opfers handelt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen; allein anhand der jetzt hier geschilderten Details, lässt sich dies nicht beantworten.

Melida18 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 17:37
@ruhrgur

Erkennbar war es aufjeden fall, aber wenn man sich nicht gewehrt hat und gemacht hat was der Täter will. Ob das dann eine Vergewaltigung wäre?

ruhrgur  23.09.2024, 17:52
@Melida18

Ich wiederhole mich hier abermals, es kommt darauf an, ob der zuwider stehende Wille für den Täter erkennbar war. Ist dies der Fall, so liegt eine Vergewaltigung vor.

kann sie das beweisen? war sie direkt danach bei polizei und beim arzt. wenn nicht, wird das zu nichts führen


Melida18 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:15

Wäre das eine Vergewaltigung?

Wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten bzw. an die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Er ist ein Vergewaltiger und sie scheint nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein.

Eine Vergewaltigung ist und bleibt eine zu verurteilende Straftat. Mein Mitleid mit dem Opfer haelt sich aber in diesem Fall in Grenzen.