Was hätte man da für ne Chance?
Ich hab eine wichtige frage, wie wäre da die Rechtslage. Und hätte man da vor Gericht eine Chance
Ein mädchen wurde schon mal von einem jungen vergewaltigt. Nach paar Monaten lockt er sie mit einem fiesen Trick wohin
Und das Mädchen hat natürlich viel Angst. Sie macht teilweise was er will, er dringt in sie ein. Sie macht nix dagegen. Er würgt sie. Und sie springt hoch und möchte weg. Er drückt sie ins bett und hält ihre Arme fest und macht weiter
Wäre das Vergewaltigung?
Hätte man da vor Gericht ne Chance?
4 Antworten
Wäre das Vergewaltigung?
Wie dir bereits in mehreren Fragen beantwortet wurde, handelt es sich hier selbstverständlich um eine Vergewaltigung. Der Täter handelt wider dem erkennbaren Willen des Opfers. Das Opfer muss nicht zwingend verbal „nein“ sagen, auch die Umstände können im Zweifel ausreichend sein, im konkret geschilderten Fall liegen bspw. Abwehrhandlungen vor.
Hätte man da vor Gericht ne Chance?
Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung sind keine privatklagefähigen Delikte. Sofern du hier also von einem Strafgericht sprichst, hat nicht „man“ eine Chance, sondern die StA. Sofern die Aussage der Geschädigten entsprechend glaubwürdig ist und der Angeschuldigte mit einer etwaigen Einlassung das Gericht nicht überzeugen kann, stehen die Chancen für eine Verurteilung nicht schlecht. Sofern weitere Beweise vorliegen würden (bspw. Untersuchung durch einen Facharzt für Rechtsmedizin unmittelbar nach der Tat), wäre das natürlich noch besser.
LG
Ja. Selbst wenn im Voraus dem Geschlechtsverkehr zugestimmt worden wäre, hätte die Person jederzeit das Recht es sich anders zu überlegen.
Sofern es sich hierbei um keine hypothetische Frage handelt, wende dich bitte an Polizei oder Staatsanwaltschaft. Beraten kann dich u. a. auch der Weisse Ring e. V.
Erneut: Im von dir geschilderten Fall ist es zu Abwehrhandlungen gekommen. Der Täter hat sich diesen durch Festhalten und Herunterdrücken sogar noch aktiv widersetzt. Hier kann man sich nicht einmal mehr wirklich streiten ob das Ganze einvernehmlich war, eine Vergewaltigung ist offenkundig.
Was das Opfer denkt ist unerheblich, es kommt, wie bereits mehrfach geschildert, darauf an, ob der Täter wider dem erkennbaren Willen des Opfers handelt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen; allein anhand der jetzt hier geschilderten Details, lässt sich dies nicht beantworten.
kann sie das beweisen? war sie direkt danach bei polizei und beim arzt. wenn nicht, wird das zu nichts führen
Wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten bzw. an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Er ist ein Vergewaltiger und sie scheint nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein.
Eine Vergewaltigung ist und bleibt eine zu verurteilende Straftat. Mein Mitleid mit dem Opfer haelt sich aber in diesem Fall in Grenzen.
Wäre es auch eine Vergewaltigung , wenn sie bei dem eindringen nix gemacht hat. Sondern erst nach dem würgen, sich gewehrt hat