Was für einen Abschluss brauche ich um Türsteher zu werden?

7 Antworten

https://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html

§ 34a Gewerbeordnung Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung

(1) 1Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

2Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 3Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den

Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,

2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt,

3. der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer

erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Ausübung

des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und

fachlichen Grundlagen besitzt, oder

4. der Antragsteller den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht erbringt.

etc. pp.

Schau mal nach Sachkundeprüfung IHK 34a Bewachungsgewerbe.

Die Nulpen hier, würde ich jedenfalls nicht an meine Tür stellen.

Es gibt einen Lehrgang zum Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe mit IHK-Prüfung


Porta Grundkurs a und b.

Alternativ Schiffschaukelbremser-Prüfung:

"Sag mal 1+1."

"1+1."

"Ok, bestanden."

Mitgliedschaft bei einem etablierten Rocker Verein.