Was dürfen Lebensmittelkontrolleure nicht?
Hallo Leute ich arbeite in einer Bäckerei, und letztens kamen zwei Lebensmittelkontrolleure und haben den laden halt Kontrolliert und paar Notizen gemacht, sie haben ihren Ausweis gezeigt und ihre Visitenkarte gezeigt. So und mein chef meinte so ich hätte die nicht reinlassen dürfen, ich hätte ihn vorher anrufen müssen und so. Also jetzt zur meiner Frage ich habe alles richtig gemacht oder? Das ich sie reingelassen habe und so ? Oder wäre das richtig gewesen was mein Chef wollte? Villt. Kennt sich ja jemand sind so was aus , was man drauf oder nicht bei der Kontrolle! LG :)
3 Antworten
Da blieb Dir gar nichts anderes übrig als die reinzulassen
Der Kontrolleur - und bei Gefahr im Verzug auch die Polizei – ist grundsätzlich berechtigt, Grundstücke, Betriebsräume und Transportmittel während des üblichen Betriebs und Geschäftszeiten zu betreten. Ein Betreten dieser Räume ist auch gegen den Willen des Inhabers des Hausrechts sowie in seiner Abwesenheit möglich. Zu Beginn der Kontrolle hat sich der Lebensmittelkontrolleure aber auszuweisen. Der Lebensmittelkontrolleur ist nicht verpflichtet, auf Einlass zu warten, insbesondere dann nicht, wenn durch ein Zuwarten die Kontrolle beeinträchtigt oder vereitelt wird. Der Kontrolleur darf auch Lager und sonstige Geschäfträume, nicht jedoch Wohnungen besichtigen.
Der Kontrolleur ist zudem befugt, sämtiche Arbeitsmittel und Unterlagen anzusehen. Möglich ist daher auch das Berühren von Waren und Rohstoffen und von Betriebsmitteln, etwa, um Proben zu entnehmen oder sensorische Prüfungen durchzuführen.
https://www.ilchmann-kanzlei.de/blog/achtung-lebensmittelkontrolle/
Dich trifft keine Schuld, da Dein Chef Dich anscheinend nicht darin geschult hat wie Du Dich im Falle einer Kontrolle zu verhalten hast.
Der Kontrolleur muß sich ordentlich im Unternehmen anmelden. Danach hätte ein Anruf beim Inhaber oder Betriebsleiter erfolgen müssen, wenn dieser nicht vor Ort ist. Wenn Du die Kontrolleure freiwillig herumgeführt hast, konnten diese annehmen daß Du dazu berechtigt bist.
Bitte Deinen Chef oder Inhaber darum Dich zu schulen, damit Du bei der nächsten Kontrolle das Richtige machst. Was auch richtig ist: wegschicken darfst Du die Kontrolleure nicht.
Es ist auch gar nicht entscheidend daß der Kontrolleur etwas findet. Die finden immer etwas, wenn sie es wollen. Es lässt sich gar nicht vermeiden. Wichtig ist nur, daß bei dieser Art der Kontrollen die schwarzen Schafe gefunden werden.
Okay danke für die Antworten Gott sei Dank es habe ich sie nicht weggeschickt, das nämlich mein Chef gemeint das ich das tun soll. Und mein Chef Schuld nie Personal hätte ich auch nicht von im erwartet!
Dein Betrieb ist verpflichtet die Kontrolleure einzulassen damit sie ihre Aufgaben durchführen können. Lässt du sie nicht ein, dann kann im Extremfall sogar der Betrieb geschlossen werden!
Achso hätte ich im den Fall den chef/Finalleiterin informieren müssen als die Kontrolliert haben? Wie gesagt ich wusste nicht wirklich was ich darf oder nicht was ich tun soll oder nicht mein Chef hat mich drin nicht geschult.