Was droht mir wen ich mit 10 Gramm Im Zug Von Venlo nach Mönchengladbach geschnappt werde?

3 Antworten

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In NRW werden 13 Gramm als geringfügige Menge beim ERSTEN Erwischen angesehen (nur gras/dope) Im Regelfall kommst du also mit einem blauen Auge davon, ABER du hast importiert, geschmuggelt also, das könnte unter Umständen dann dazukommen, illegale Einfuhr eben.

Ansonsten sag ich mal "Hallo Nachbar". Ich mag die Strecke von Dortmund aus ^^


fifaspieleramk  26.03.2023, 04:51

Achtung! Völlig falsche Antwort. Da es sich um die abi despolizei und nicht die Polizei NRW handelt spielt Eigenbedarf überhaupt keine Rolle. Die Bundespolizei darf bis zu 30km nach der Grenze kontrollieren, also knapp Möchengladbach.
es wird (leider) als illegale Einfuhr von BTM geahndet, da kann man schon mit einem G Hops genommen werden. Natürlich erwartet einem da eine geringere bis gar keine Strafe als bei 10g. 10g kann man bei Grenzübertritt sicherlich mit einem Verfahren rechnen. Bitte vorher recherchieren statt hilfreichste Antwort mit falschen Angaben zu bekommen.

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Selten soviel Kinderkacke gelesen wie in diesem Frage- und Antwortspiel. Mal konkret: Zollbeamte haben auf bestimmten Fahrstrecken von NL nach D ein geschultes Auge für verdächtige Typen mit Dopeschmuggel-Ambitionen: Jugendliche, Tramper, Langhaarige, besonders angestrengt cool Wirkende usw. Alles potentielle Opfer. Wenn Du also nicht in die unverfängliche Gruppe "Geschäftsreisender", "erwachsener Urlauber" oder "seriös wirkender Ausflügler" passt, hast Du beste Chancen erwischt zu werden. Wenn Du dann auffällst, wird der Staatsanwalt darüber entscheiden, ob ein Strafverfahren gegen Dich eröffnet wird. Wird das Verfahren eröffnet, reicht es an einen übel gelaunten Richter zu geraten. Gerätst Du an einen solchen Richter, kann dieser aus einer ganzen Palette an Strafen auswählen. Auch als sog. Ersttäter" wirst Du als Jugendlicher nicht davor gefeit sein, dass man dir "erzieherische Maßnahmen" auferlegen kann, die in keinem Verhältnis zu lächerlichen 10 g Haschisch stehen. Also Geld futsch, Dope futsch, Anzeige an der Backe und schlimmstenfalls Strafe obendrauf. Frag Dich, ob es das wert ist... Und frag Dich, ob du Du aufhören würdest nach der ersten Schmuggelfahrt, wenn Du denn Glück hast und nicht erwischt wirst. Würdest Du vermutlich nicht, weil Du denkst, dass es beim ersten Mal ja auch hingehauen hat.

P.S. Du hast eine ausgeprägte "m & n-Schwäche" in der Rechtschreibung. Mach Dir mal Gedanken darüber wie das in den Griff zu kriegen ist. Wenn Du diese Auffälligkeit abstellen kannst, wird Dir eventuell auch einfallen wie man 10 g Dope relativ sicher über die Grenze bekommt.


fifaspieleramk  26.03.2023, 04:53

Im Zug ist es die Bundespolizei und nicht der Zoll. So viel zu „Kinderkacke gelesen“ aber selber keine Ahnung haben. Und JA es kann sein dass der Zoll mitkommt und das passiert auch mal, aber eher in einer größeren Gruppe von Beamten dann zusammen mit der Bundespolizei.

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aXXLJ  26.03.2023, 09:09
@fifaspieleramk

Ich freue mich, dass Du auf (m)einen 13 Jahre alten Beitrag reagiert hast und Dich an einer offenkundigen Nebensächlichkeit aufhängst. Das zeigt, wie sehr Du Ahnung hast. Zumindest von Nebensächlichkeiten.
Vielleicht solltest Du doch besser bei Online-Fußball bleiben.

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fifaspieleramk  28.03.2023, 17:17
@aXXLJ

Das ist sicher keine Nebensächlichkeit. Polizei kann festnehmen

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bei Drogen ist oft noch die Qualität ausschlaggebend. Meist droht dir bei dieser Menge nur Wochenendarrest oder Sozialstunden. Mit BTMG-Eintrag (Betäubungsmittelgesetz) könnte es konflikte geben, wenn du Führerschein machen willst, gilt aber nur wenn du auch konsumierst.

Wichtig ist dabei immer dass in der Eigenbedarfsmenge bleibst, denn wenn man dir (eher bei größeren Mengen) einen Handel unterstellt wirds zumeist happig.


fifaspieleramk  26.03.2023, 04:55

Bei Kontrolle durch die Bundespolizei gibt es keinen Eigenbedarf!! Die handeln nach Bundes- und nicht nach Landesrecht (Eigenbedarf gibt es nicht mal im Landesrecht, das sind nur interne richtlinien die z.T. nach außen kommuniziert werden, darauf berufen kann man sich nicht (außer auf den Gleichbehandlungsgrundsatz wenn jemand anders z.B. mit der gleichen Menge keine Strafe bekommt)

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sybi92 
Beitragsersteller
 13.01.2010, 16:18

10g Sind doch noch eigenbedarf oder

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spurkel  13.01.2010, 16:20
@sybi92

In NRW 13 Gramm. Es handelt sich aber nicht um "Eigenbedarf" sondern um eine geringfügige Menge bei der man von Eigenbedarf ausgeht. Es gibt eben keine Eigenbedarfsregelung, sondern nur eine geringfügige Menge.

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