Was bedeutet unmittelbares Wahlrecht?
3 Antworten
Unmittelbares Wahlrecht wäre, wenn die Wähler Bundespräsident, Bundeskanzler und Minister direkt wählen könnten.
Im Moment herrscht das mittelbare Wahlrecht vor - wir dürfen nur Parteien wählen, die dann unter sich ausmauscheln, wer welchen Posten bekommt.
Was nicht darüber hinwegtäuscht, dass Deutsche Bürger die Besetzung der politischen Spitzenpositionen nicht unmittelbar wählen können - und auf die kommt es letztendlich an!
Da unterschätzt du die Macht des Parlaments. Kein Parlament der Welt ist so einflussreich wie der Bundestag. Und wer wählt ihn? Auch du!
Allein, dass es faktisch Fraktionszwang gibt, obwohl theoretisch jeder Abgeordnete frei entscheiden soll, spricht dagegen! Die Mehrheit der Abgeordneten fungiert nur als Stimmvieh für die Machos unter den Politikern.
Würdest du denn als Abgeordneter konsequent gegen deine eigene Regierung stimmen? Oder als Oppositioneller immer für die Regierung? Fraktionszwang gibt es nicht, auch wenn es immer behauptet wird. Jeder Abgeordnete darf anders entscheiden, und das kommt auch in fast jeder Abstimmung vor.
Fraktionszwang ist erwiesene Tatsache. Da trauen sich nur wenige dagegen zu verstoßen...
Im Übrigen geht es nicht darum "immer" gegen die eigene Partei zu stimmen, sondern nach dem eignen Dafürhalten - egal, von wem ein Antrag kommt.
Fraktionszwang ist erwiesene Tatsache.
Wenn das so erwiesen ist, dann hätte ich mal eine Quelle. Der Fraktionszwang wäre nämlich verfassungswidrig.
Ich weiß das von ehemaligen Abgeordneten, die sich in der Zwickmühle befanden, weil ihnen ihr Gewissen was anderes sagte - leider gehorchten sie der Partei...
Im Übrigen ist das eine bekannte Tatsache, die natürlich nirgendwo dokumentiert wird...
Tatsachen, die nirgendwo dokumentiert sind, alles klar. Keine weiteren Fragen.
Im deutschen GG Art. 38 I steht, dass wir in Deutschland ein unmittelbares Wahlrecht haben.
Im Deutschen Grundgesetz von 1949 steht auch, dass keiner wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf - das Eherecht verstieß bis 1977 dagegen und diskriminierte Frauen. Bis heute werden Frauen für gleiche Arbeit schlechter bezahlt.... Alles verfassungswidrig!
D.h im GG steht, dass wir unmittelbar wählen, aber eigentlich wählen wir mittelbar?
P.S. In meinem Buch "Was für Ticker ist ein Politiker und wie ticken seine Wähler" stelle ich ein politisches System mit Direktwahlen vor und erklärte, warum ich für die Abschaffung des Parteiensystems bin...
Dann klage doch dagegen! Ich sage dir jetzt schon voraus, dass du scheitern wirst, und ich sage dir auch warum. Art. 38 GG sagt, dass die Abgeordneten unmittelbar gewählt werden, nicht der Bundeskanzler. Du wählst also keine Wahlmänner, die dann bestimmen, wer das Mandat bekommt. Das muss man auseinanderhalten.
Was die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern betrifft, gebe ich dir Recht.
Mit der Erststimme wählen wir direkt (also unmittelbar) einen Abgeordneten, das Zweitstimmen-System ist eine mittelbare Wahl, denn die Partei bestimmt dann, wer aus ihren Reihen ins Parlament einzieht. Und dass die Regierung von Abgeordneten gewählt wird, entmündigt die Bürger.
Nicht alle Abgeordneten werden direkt gewählt und was die Regierung angeht, so wird der Kanzler indirekt von den Abgeordneten gewählt und der sucht sich dann nach eigenem Gutdünken seine Minister aus, oder schachert die Besetzung mit den Spitzen der Koalitionspartner aus.
Doch, alle Abgeordneten werden direkt gewählt. Auch der Bundeskanzler ist ein Abgeordneter. Wird er nicht in den Bundestag gewählt, wird er auch nicht Kanzler. Was meinst du wohl, warum der Kanzlerkandidat auf Platz 1 der Wahlliste steht?
Und Wahlvorschläge müssen sein. Du kannst nicht einfach deinen Nachbarn wählen, ohne zu wissen, ob er auch will.
Tja, wenn Parteien Kandidaten aufstellen, ist das nicht sonderlich demokratisch - da wird intern gemauschelt.
Warum glaubst Du, geht 1/3 aller Wahlberechtigen nicht zur Wahl? -
Weil ihnen die Kandidaten nicht behagen....!
Mein Vorschlag wäre, dass Einzelpersonen ihr Regierungsprogramm für einen bestimmten Posten öffentlich vorstellen und jene, die im Vorfeld die meiste Zustimmung kriegen, als Kandidaten zur Wahl stehen. Das könnte man im Zeitalter des Internetzes leicht verwirklichen.
In Parteien gehen Leute mit Visionen unter - da herrscht überall Hackordnung.
Es gibt beides in Deutschland: Die Abgeordneten werden unmittelbar gewählt, also direkt, der Bundeskanzler und der Bundespräsident hingegen von anderen Gremien, deren Angehörige aus demokratischen Wahlen zusammengestellt wurden.
Minister werden gar nicht gewählt, sondern ernannt.
Darunter versteht man, dass alle Bürger grundsätzlich das gleiche Wahlrecht besitzen. Dennoch gelten in allen Demokratien Ausschlussgründe für bestimmte Personengruppen. Beispielsweise muss der Wähler oder Gewählte Staatsbürger des betreffenden Landes sein und ein festgesetztes Mindestalter haben.
hast du eine Definition? Das kann ich schlacht in der Klausur so schreiben
Ich habe es verwechselt sorry
Hier die korrekte Definition
Darunter versteht man, dass alle Bürger grundsätzlich das gleiche Wahlrecht besitzen. Dennoch gelten in allen Demokratien Ausschlussgründe für bestimmte Personengruppen. Beispielsweise muss der Wähler oder Gewählte Staatsbürger des betreffenden Landes sein und ein festgesetztes Mindestalter haben.
Das ist doch das allgemeine Wahlrecht
Der Unterschied eines mittelbaren/indirekten Wahlrechts zu einem unmittelbaren/direkten Wahlrecht liegt in der Einschaltung einer Zwischeninstanz beim mittelbaren/indirekten Wahlrecht. Ein solches mittelbares/indirektes mit einem mehrstufigen Wahlverfahren enthielten z. B. die französischen Verfassungen von 1791, 1795 und 1799. Es gibt es auch bei der Präsidentschaftswahl in den USA.
https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/wahlgrundsaetze-213172
„Unmittelbar ist die Wahl, weil die Wählerinnen und Wähler die Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen. Es gibt keine Zwischeninstanz wie zum Beispiel in den USA, wo die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Bundesstaat so genannte Wahlmänner wählen, die wiederum den Präsidenten wählen.“
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202211/wahlrecht-wahlsystem/
„Direkt: die Wähler bestimmen selbst ohne "Zwischenschaltung eines fremden Willens zwischen Wählern und → Interner Link: Abgeordneten bei oder nach der Wahlhandlung" (K.-H. Seifert) die Mandatsträger.“